Laut Beispielkatalog der Dekra zur StVZO §19 sind Blenden für Endrohre von Schalldämpferanlagen ohne Veränderung des Auslassquerschnitts ohne Einschränkung verwendbar.Es sind nur die Vorschriften über vorstehende Außenkanten und entsprechende Richtlinien zu beachten. Diese Auspuffblenden brauchen keine Genehmigung und auch kein Teilgutachten(ABE)
Dies gilt aber nur für geschraubte! Wenn man die anschweißt, sollte man sich das O.k. vom TÜV holen oder besser mit ABE
Hier noch Details auf Seite 64