- Daimler prüft, warum die Radarkamera-Funktion erst am 09.04.2019 abgeschaltet wurden und warum das seit 2015 illegal betrieben wurde.
das finde ich lustig, weil es eben kein Gesetz gibt das Navis,Software oder Onlinedienste mit Radarwarnungen verbietet. Es obligt ganz alleine dem Fahrer sich an den § 23 Abs. 1b StVO zu halten !