..das jetzt nach deutschen Gesetzen ordentlich läuft.
das Gesetz muss Du mir mal zeigen. Weder das Gerät ( Navi ) noch die Software und Onlinedienst verstoßen gegen geltendes Recht. Lediglich die Nutzung des "Blitzerwarners" ist nicht erlaubt und DAS sollte jedem selbst überlassen sein. Da muss ganz einfach die Frage erlaubt sein, was kommt als nächstes, begrenzt man die Höchstgeschwindigkeit auch automatisch auf die gerade zulässige Geschwindigkeit oder überlässt man es weiterhin dem Fahrer die Knöllchen zu sammeln ?