kann man so etwas nicht nachrüsten?
Automatisches Schließen des Daches
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Ich finde, wenn ein bewegliches Dach, egal ob Cabrio oder Schiebedach, eingebaut wird, sollte man eine Komfortfunktion einfach als selbstverständlich voraussetzen können.
Ich nehme als Beispiel mal meinen MB. Der hat ein Stahlschiebedach. Möchte ich es öffnen oder schließen, tippe ich den Hebel am Dachhimmel an und das Dach fährt bis in die jeweilige Endstellung, ohne daß ich mir den Wolf beim Hochhalten des Armes und Drücken des Schalters holen muß.
Und, was auch interessant ist: lasse ich das Dach offen und gehe für längere Zeit weg und es fängt an zu regnen, schließt sich das Dach von alleine. So etwas sehe ich als mitgedacht an. Kostet vielleicht ein paar Schalterchen, aber bei weitem nicht die Welt. -
Wäre auch stark an einer Lösung interessiert.
Würde gerne per Fernbedienung das Dach komplett öffnen/schließen können und das sich bei Regen das Dach selbstständig (mithilfe des Regensensors) schließt. Leider fehlt mir das technische Wissen für eine Umsetzung
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Oh ja...will auch so etwas....
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Ich fürchte, ihr müsst weiter träumen.
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Ich weiß nicht, ob man davon nur träumen muss. Technisch ist es schließlich machbar und nachrüstbar sollte auch sein. Es müsste sich nur jemand mit entsprechendem Wissen und Können die Mühe machen, sowas zu entwickeln und zum Verkauf anzubieten.
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Klappschlüssel. Mit Knopfdruck kann das Verdeck zur 1. Position geöffnet werden. Aber (obwohl es so auf den Knopf aussieht) nicht wieder geschlossen werden. Stimmt das? Oder funktioniert etwas nicht ganz wie es sollte - bei meinem?
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Das Dach lässt sich mit dem Schlüssel nur öffnen bis zur 1. Position.
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Man braucht den Schlüssel um das Dach zu schließen - allerdings im Zündschloß mit Zündung an
Der Schlüssel kann wirklich ausschließlich öffnen und zwar nur bis zur Fahrt nach Hinten. Runterklappen ODER Dach schließen geht nicht.
PoWder
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Also manchmal kann man nur den Kopf schütteln angesichts unsere Gesetze und Vorschriften....
hmmmm...... naja,..... wir bräuchten diese nicht, stimmt, aber nur dann,
wenn die Leute, die im Falle eines Falles, die Energie die sie in die Schadensersatzklage stecken,
in die Aufsichtspflicht der Kinder gesteckt hätten - oder ?In D ist alles verboten, was nicht erlaubt ist,
in anderen Ländern ist es umgekehrt