Diese Übersicht ist ganz interessant. Daran kann sehen, dass die Hersteller bzw. die Importeure Sachverhalte unterschiedlich auslegen.
-> https://www.avd.de/wissen/info…pflichtnummer-inspektion/
Smart ist leider nicht dabei, Mercedes argumentiert wie folgt:
ZitatMercedes-Benz verweist darauf, daß alle derzeit angebotenen Mercedes-Benz-Pkw mit einem "Aktiven Service System - ASSYST" ausgestattet sind. Hiermit wird je nach Fahrweise aus Motordrehzahl, Last, Motortemperatur, Kilometerleistung und Zeit das fahrzeugspezifische Serviceintervall ermittelt. Ca. einen Monat vor dem fälligen Servicetermin leuchtet bei Einschalten der Zündung oder im Fahrbetrieb ein Signal auf. Der Kunde weiß: ein Servicedienst ist erforderlich und hat genügend Zeit, einen Werkstattermin zu vereinbaren. Ist der Servicetermin überschritten worden, blinkt mit dem Einschalten der Zündung die Anzeige - ein Minuszeichen wird vorangestellt und ein Warnton ertönt. Um seine bestehenden Gewährleistungsansprüche zu behalten, wird der Kunde im Serviceheft darauf hingewiesen, den Service-Dienst entsprechend der ASSYST-Vorgabe durchführen zu lassen. Ansonsten kann über einen solchen Anspruch erst nach einer herstellerseitigen Untersuchung entschieden werden.
KIA nennt für sich eine Richtlinie:
ZitatKeine Garantie bei Fehlern, die in verspäteter Wartung ihre Ursache haben. Ansonsten wird eine Abweichung von 2000 km oder zwei Monaten akzeptiert.