Habe meinen 44 zur Inspektion gehabt.Gestern gefragt heute schon Termin.
Kosten 200,53 bei Öl selber stellen.Die haben mir gleicht den Ölfilterdeckel von Piduhn dran montiert.
Ich habe 24000 Kilometer drauf, bis 3000 über normal sollte aber eigentlich beim überschreiten Schluss sein.
Die haben das linke und das rechte Auge zugedrückt
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Das ging dann ja fix.
Was die km-Leistung angeht, ist Kulanz schon angebracht.Wieviel hast du für das mitgebracjte Öl ausgegeben?
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Ich habe 24000 Kilometer drauf, bis 3000 über normal sollte aber eigentlich beim überschreiten Schluss sein.
Die haben das linke und das rechte Auge zugedrücktEin Hinweis: nehmt das bitte nicht zum Vorbild. Das überziehen des Wartungsintervalls um mehr als 3000km oder mehr als 30 Tage holt euch definitiv bei Garantie/Kulanzarbeiten ein. Eine Kulanz wird über das gleiche System abgewickelt wie Garantie. Hier muss ein Antrag vom Händler gestellt werden, ob er eines von beidem gewähren kann. Dabei wird auch herangezogen ob das Serviceintervall eingehalten wurde. Das beeinflusst eine Entscheidung enorm.
Nur als Tipp am Rande
Das der Händler beide Augen zudrückt, bringt dir in dem Moment leider garnichts. Das System ist gekoppelt mit dem digitalen Servicebericht. Das System weiß also automatisch ob der Intervall überzogen wurde oder nicht Im Zweifel wirds da eng. -
Klar, welche Abweichungen toleriert werden, liegt im Ermessen des Herstellers und das Einheiten der Intervalle ist eine Obliegenheit des Kunden.
Gemäß §242 BGB (Treu und Glauben) müsste man jetzt auslegen: Immerhin gewährt der Gesetzgeber eine Überschreitung des HU um bis zu zwei Monaten, ohne dass es zu einem Bußgeldverfahren kommt. Somit könnte man einem pflichtgemäßen Kfz-Benutzer einen Monat zugestehen, wenn es um die Überziehung eines Servive-Intervalls geht (andere Meinung vertretbar ).
Dass Mercedes eher eine Harte Linie fährt, ist gut zu wissen.
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Eine Kulanz ist aber ja eine freiwillige Leistung. Die kannst du meines Erachtens nach mit keinem Gesetz einklagen, weshalb der Passus nicht zieht. Bei der Garantie siehts genauso aus. Allerdings kann das bestimmt bei der Gewährleistung/Sachmängelhaftung helfen
Ein Monat/30Tage werden ja auch gewährt. -
Ich hab mit meinem Smart-Center (Oberhausen am Centro) durchweg seit vielen Jahren nur gute Erfahrungen gemacht. Allerdings handhabe ich das ganze etwas anders, da ich nie (auch der Entfernung wegen) spontan dorthin fahre.
Grundsätzlich schildere ich mein Anliegen per Mail meinem Verkäufer und der bespricht das mit dem Service-Mann. Ich krieg dann eine Mail mit der anvisierten Lösung des Problems und mit dem geplanten Zeitaufwand, woraufhin ich dann einen Termin mit ihm vereinbare.
Damit fahr ich schon immer gut und bin fein mit dem Service meines Smart-Centers.
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Eine Kulanz ist aber ja eine freiwillige Leistung. Die kannst du meines Erachtens nach mit keinem Gesetz einklagen, weshalb der Passus nicht zieht.
Für die Kulanz ist das richtig, dort ist man der Willkür des Herstellers ausgesetzt.
Jedoch kann es in den Garantiebedingungen Passus geben, die den Kunden ungerechtfertigt benachteiligen.
Der BGH hat dazu entschieden: "Versäumte Inspektion führt nicht zum Verlust der Garantie" (Az: VIII ZR 251/06) -
Das Urteil gibts aber auch anders herum, Durchrostgarantie für 30 Jahre, gibts nüschts wenn die Inspektionen nicht eingehalten wurden. Zurecht. Rost wäre früher aufgefallen und hätte behandelt werden können das er sich nicht weiter ausbreitet.
Aber ich gehe mal davon aus das du dich auf die 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung/Sachmängelhaftung beziehst, und da wird dir das kann ich aus Erfahrung sagen auch kein Strick gedreht wenn du dein Inspektionsintervall nicht einhälst. Wahrscheinlich auch wegen solcher Urteile. Wobei das nicht für die Anschlussgarantie "Jung@Smart" gelten muss. Da siehts wieder anders aus weil es im Grunde eine Versicherung ist. Wobei auch hier ganz klar unterschieden und teilweise auch geprüft wird, ob eine versäumte Inspektion sich schadenfördernd auswirkt. Geht dir z.B. Ein Steuergerät auf Geund eines elektrischen defekts kaputt, kann das nicht in Zusammenhang mit einer nicht eingehaltenen Inspektion gebracht werden -
Rost wäre früher aufgefallen und hätte behandelt werden können das er sich nicht weiter ausbreitet.
Ja, denn in diesem Fall ist Kausalität vorhanden.
Jedenfalls ist das Anbieten einer Garantie kein Gnadenakt: Wer sie anbietet, muss das rechtlich einwandfrei tun. Dabei verbrennen sich einige Hersteller die Finger. -
Das glaube ich gern bzw. Da gebe ich dir recht
Auch das eine Kulanz dadurch ausgeschlossen ist sage ich ja garnicht, aber es wird definitiv kritischer betrachtet, also der Antrag.