Gehts um den Zuwendungsbescheid?
Ansonsten mal hier schlau machen
http://www.goingelectric.de/fo…egen-der-bafa-t17680.html
Wenn die 9 Monate um sind, musst du halt neu beantragen..
Umweltbonus
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Ich glaube ohne Umweltbonus wird der ED zur Standuhr. Das rechnet sich doch nicht mehr...
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Da wird er wahrscheinlich schlagartig um 4000 billiger.
Aber wieso Bitte nur der ED? Die anderen E's sind ja wohl auch kein Schnapper -
Gehts um den Zuwendungsbescheid?
Ansonsten mal hier schlau machen
http://www.goingelectric.de/fo…egen-der-bafa-t17680.html
Wenn die 9 Monate um sind, musst du halt neu beantragen..Laut BAFA Bedingungen für den Umweltbonus, muss der Wagen zwingend spätestens 9 Monate nach Kauf angemeldet werden. Und mit Kauf ist der Beginn der Lieferzeit gemeint. Da momentan die Lieferzeit um die 9 Monate liegt, ist das Risiko gross, dass man den Umweltbonus verliert.
Oder hab ich da was falsch verstanden?Übrigens hat mein Verkäufer bei Abholung des Wagens gemeint, die BAFA würde evtl. kommendes Jahr den Umweltbonus halbieren. Halte ich bei den aktuellen Zahlen der Anträge für ein Gerücht.
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FALSCH! Bitte nicht alles glauben, was einem die Verkäufer er zählen, sondern selber recherchieren. Und was soll das mit dem halbieren? Eigentlich sollte man so Dummschwätzer verklagen..
http://www.bafa.de/DE/Energie/…ektromobilitaet_node.html
Bitte beachten Sie:- Die Förderung erfolgt in einem zweistufigem Verfahren.
- Spätestens neun Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheides muss der Erwerb abgeschlossen und das Fahrzeug erstmals zugelassen sein.
- Aus technischen Gründen kann der Verwendungsnachweis erst nach Zugang des Zuwendungsbescheides eingereicht werden.
1. Stufe (Antrag)
- Mit dem elektronischen Antrag (Online-Portal) ist der Kauf- oder Leasingvertrag beziehungsweise die verbindliche Bestellung hochzuladen.
- Nur bei Leasingverträgen: Zusätzlich ist eine Kalkulation der Leasingrate ohne Umweltbonus vorzulegen.
- Nach Prüfung ergeht ein Zuwendungsbescheid.
2. Stufe (Verwendungsnachweis)
- Im elektronischen Verwendungsnachweisverfahren ist die Rechnung (bei Kauf) und ein Nachweis für die Zulassung des Fahrzeugs (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) hochzuladen.
- Nach positiver Prüfung erfolgt die Auszahlung des Bundesanteils am Umweltbonus auf das Konto des Antragstellers.
- Unter Formulare finden Sie den Link zur Elektronischen Verwendungsnachweiserklärung, wo Sie sich mit Ihrer Vorgangsnummer 50XXXXX (ohne EMO) und Ihrer Postleitzahl als Passwort einloggen können
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Ja, folgender text sagt doch gerade, dass neun Monate das limit sind:
- Spätestens neun Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheides muss der Erwerb abgeschlossen und das Fahrzeug erstmals zugelassen sein.
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nach zugang des Zuwendungsbescheids - nix Kauf!
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den Zuwendungsbescheid bekommt man aber doch nur mit Kaufvertrag
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und?
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auf die Gefahr, dass dieser Thread jetzt länger wird:
1. Ich schliesse einen Kaufvertrag mit smart ab (Tag 1)
2. ich beantrage den Zuwendungsbescheid und bekomme ihn zugeschickt (Tag 1 + X Tage)
Lieferzeit Smart >9 Monate
3. Ich melde den smart an (Tag 1 + X Tage + >9 Monate)Damit ist die Bedingung des Antrages nicht mehr gegeben.