Also als ich die cs Federn eingebaut hatte wurde bei der Abnahme nichts gemessen oder eine neue fzg Höhe vermerkt.
Es wurden nur die Nummern auf den Federn mit den Nummern im Gutachten verglichen und das wars.
Bei meinem 2er golf, Fiat 500 und 124er war es genau gleich.
Lediglich jetzt beim kw-Fahrwerk wurde nachgemessen.
Wurde nach dem TÜV aber eh noch ein wenig tiefer
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Direkt setzen durch das Gewicht des Fahrzeuges nach dem ablassen.... haha - von welchem Gewicht ist denn da die Rede?
Beim smart reden wir ja nicht wirklich von Gewicht
Bin den kleinen mit den neuen Federn bisher etwas über 500km gefahren und JA er hat sich noch etwas gesetzt.
So wie er jetzt ist soll er auch bleiben denn es gefällt mir genau so.
ps.: mein TÜV' er hat nachgemessen
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Also als ich die cs Federn eingebaut hatte wurde bei der Abnahme nichts gemessen oder eine neue fzg Höhe vermerkt.
Es wurden nur die Nummern auf den Federn mit den Nummern im Gutachten verglichen und das wars.
Bei meinem 2er golf, Fiat 500 und 124er war es genau gleich.
Lediglich jetzt beim kw-Fahrwerk wurde nachgemessen.
Wurde nach dem TÜV aber eh noch ein wenig tieferNa das ist ja mal ein Paradebeispiel
Wäre es nicht grade bei einem Gewindefahrwerk das ja dazu bestimmt ist mit der Höhe zu spielen angebracht eine Fahrzeughöhe "von - bis" einzutragen
Aber hier gilt mal wieder ich mach mir die Welt wie sie mir gefällt... -
Also daß die Fahrzeughöhe im Schein vermerkt wird, ist mir auch neu. Ich habe zwei tiefergelegte Fahrzeuge. Einen SL mit Brabus-Fahrwerk und eine E-Klasse mit H&R Federn und Koni-Dämpfern. Bei beiden Autos hat der TÜVler mit einem Maßband die Unterkante der Scheinwerfer und des Kennzeichens nachgemessen, die Freigängigkeit der Räder überprüft und die Teilenummern auf dem Gutachten verglichen. Und nur die Teilenummern stehen auch im Schein, weiter nichts.
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Echt? Mein Tüver will nachmessen und die neue Höhe eintragen
Vielleicht sollte ich zu einem anderen fahren... -
Dann fahre NICHT zum TÜV hessen, denn dieser misst definitiv die Fahrzeuggesamthöhe und trägt diese ein
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Das ist doch aber eigentlich normal, dass dann die neue Fahrzeughöhe eingetragen wird. Genauso wird bei Kotflügelverbreiterungen die neue Fahrzeugbreite und bei einer Anhängerkupplung die neue Fahrzeuglänge eingetragen.
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Wozu soll das denn gut sein? Das steht doch schon alles im Gutachten, auf dessen Grundlage der Prüfer die Eintragung vorgenommen hat. Würden die Auflagen nicht erfüllt, hätte es erst gar keine Eintragung gegeben. Das ist doch doppelt gemoppelt.
Wie sagt man in Norddeutschland? Dumm TÜV - oder so ähnlich.
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Du meinst wahrscheinlich Dumm Tüch.
Wenn es danach geht, warum sollte dann überhaupt irgendetwas in den Schein eingetragen werden? Breitreifen, Leistungssteigerung, und, und, und...
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Damit ersichtlich ist, daß die Vorgaben eingehalten wurden. Der Zubehörhersteller beantragt eine ABE, die bestätigt, das die Teile qualitativ und sicherheitstechnisch für den Straßenverkehr geeignet sind. Und der TÜV prüft am Fahrzeug den ordnungsgemäßen Einbau und ob das Fahrzeug kein Risiko im Straßenverkehr darstellt. Das macht durchaus Sinn, so sind die Zeiten der Tieferlegung mit Flex oder Schweissbrenner gottseidank vorbei.