Guten Morgen mach dir da kein Kopf bis 90 Tage darfst/ kannst du den Service überziehen und es passiert zwecks der Garantie nichts. Erst ab 90 Tage wird es kritisch zwecks der Garantie
Kann jemand dies bestätigen?
In der Garantiebedingungen steht was anderes..
ZitatAlles anzeigen§ 4 Voraussetzung für Garantieansprüche
Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer:
a) an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektionsund Pflegearbeiten beim Garantiegeber, in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt bzw.
nach Herstellervorgaben, ausführen und dokumentieren lässt. Eine Überschreitung von bis zu
1.000 km (Hersteller-Kilometervorgabe) bzw. bis zu einem Monat (Hersteller-Zeitvorgabe) ist
unschädlich. Einem Garantieanspruch steht ein Verstoß gegen eine der vorgenannten Vorgaben nur
dann entgegen, wenn dieser für den Eintritt des Schadens ursächlich ist. Eine Mitursächlichkeit ist
ausreichend. Die Mit-/Ursächlichkeit wird vermutet. Dem Käufer/Garantienehmer bleibt es
unbenommen, den Nachweis für die fehlende Ursächlichkeit zu führen;