ICH WILL , ja ok als Zweitwagen. Wobei eigentlich der Kombi der Zweitwagen ist, eben nur nach Bedarf. Ansonsten immer Knutschkugel

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also ich hätte gerne einen ed als zweitwagen.
erstmal ausprobieren bevor ich urteile.
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also ich hätte gerne einen ed als zweitwagen.
erstmal ausprobieren bevor ich urteile.
...die von Dir in dem anderen Thread beschriebenen Probleme hat der ED schonmal nicht. Und wenn Dein GdB bei 50%, oder höher liegt, dann hast Du auch einen deutlichen Preisvorteil. Ausprobieren könnte sich lohnen, gerade wenn Du so unzufrieden bist.
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ED schonmal nicht. Und wenn Dein GdB bei 50%,
Bei ED wurden bei mir 11% Nachlass "Mobility" gewährt.Berechnet wurde Netto Fahrzeugpreis abzüglich 2000€ Anteil an Förderung und Netto-Preis der Batterie.*Wobei ich gar nicht mit soviel gerechnet habe, bei einigen Herstellern sind E-Fahrzeuge aus dem Behindertenrabatt ausgenommen. Die argumentieren mit dem Förderungsanteil, den sie eh schon gewähren
* Sind mehr, das Autohaus hatte da noch falsche Infos im System. Jetzt wurde bezahlt und der Rabatt entspricht den üblichen hier genannten Konditionen.
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Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun? Das ist ein ganz anderer Topf.
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Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun? Das ist ein ganz anderer Topf.
Nein, das ist so schon richtig.
Die E-Prämie (4000€) wird hälftig vom Staat (BAFA = 2000€) und hälftig vom Fahrzeughersteller (2000€) gezahlt, der Fahrzeugherstelleranteil muss für die Anerkennung durch das BAFA nachvollziehbar aus der Netto-Kaufsumme des Fahrzeugs raus gerechnet werden.
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es geht ihm wohl eher darum, was denen ihr Bafa Anteil mit dem Behinderten Rabatt zu tun hat. Das sind zwei paar Schuhe!
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Bei ED wurden bei mir 11% Nachlass "Mobility" gewährt.
Berechnet wurde Netto Fahrzeugpreis abzüglich 2000€ Anteil an Förderung und Netto-Preis der Batterie....kann schon sein, je nach dem welchen Listenpreis Du ansetzt.
Smart gibt die 15% Nachlass auf eingeschränkte Mobilität jedenfalls auch auf die ED-Baureihe. MMn dürfte der Förderanteil des Herstellers erst hinterher abgezogen werden. Denn das wäre ja dann kein Vorteil mehr gegenüber der Kunden mit voller Mobilität. Somit wären ja Leute mit eingeschränkter Mobilität doppelt "gestraft".
Aber da frage besser noch einmal in einem anderen SC nach. SEinige Verkäufer habe derart große Wissenslücken, dass man sich besser noch nach Alternativen umschaut.
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es geht ihm wohl eher darum, was denen ihr Bafa Anteil mit dem Behinderten Rabatt zu tun hat. Das sind zwei paar Schuhe!
Ich rede ja nicht vom BAFA-Anteil, ich rede vom Herstelleranteil.
Da sagen manche Fahrzeughersteller, auf das Fahrzeug gewähre ich 2000 € Rabatt, da streiche ich alle anderen Rabatte.
Als ich mich damals umgesehen habe ist es mir aufgefallen, dass der Behindertenrabatt bei Elektro nicht gewährt wird, bei Verbrennern schon. -
Somit wären ja Leute mit eingeschränkter Mobilität doppelt "gestraft".
Gestraft ist da niemand. Andere geben sie für Elektro-Fahrzeuge gar nicht.
Die Rabatte (nicht Prämie!) sind eine freiwillige Leistung der Fahrzeughersteller. Die Regeln, wie die vergeben und berechnet werden, bestimmen sie selbst. Eventuell mit unterschieden für einzelne Autohäuser, das weiß ich nicht.Der Verkäufer hat die
11%* aus seinen Verkaufsunterlagen, auch der Abzugspreis für die Batterie stand auch dort drin.
Es war sein erster ED, daher hat er alles genau nach seinen Vorgaben abgearbeitet
Wir konnten uns dann nur noch über die Höhe der Überführungs- und Zulassungskosten unterhalten, da ging dann noch etwasDer Listenpreis ist übrigens inklusive der gesamten Extras, Also nicht Basispreis.
Falls du Recht hast und das auch schriftlich irgendwo zu finden ist, dann müsste ich noch ein Gespräch mit dem Verkäufer führen.
* Sind mehr, das Autohaus hatte da noch falsche Infos im System. Jetzt wurde bezahlt und der Rabatt entspricht den üblichen hier genannten Konditionen.