Einigen wir uns darauf:
Auch der kleine Reifenbetrieb an der Ecke der mir eben einen Komplettradwechsel durchführen möchte muss, wenn er das an einem Elektrofahrzeug machen möchte gewisse Auflagen erfüllen, speziell weil es ein Elektrofahrzeug ist. Mindestens die Berufsgenossenschaft schreibt eine Unterweisung vor, die auch schriftlich dokumentiert werden muss.
Solange er das nicht hat, darf er nichtmal einen Komplettradwechsel durchführen.
„Sollte normal sein“ @mhhagen :
Nein ist es überhaupt gar nicht. Das bedeutet auch wenn es sich lächerlich anhört durchaus Aufwand, den einige nach hinten schieben. Das ist nicht mal eben getan. Grade beim kleinen Ein / Zwei-mannbetrieb um die Ecke. Da muss ja dann erstmal jemand zur BG oder die BG kommt raus zum Unterweisen. Und wer weiß was es noch für Bedingungen gibt. Daher nicht abwegig das einige Wenige vielleicht sogar aus Unwissenheit abblocken.
Die von Andre bereitgestellte Broschüre hat natürlich nichts mit Probefahrten von Kunden zu tun. Die dort genannten Testfahrten sind was anderes, durch Mechaniker getätigte Testfahrten.