Hmm, nach ein bisschen Googeln scheint das wohl doch nicht so einfach. Für Arbeiten nicht am HV System direkt, Reifenwechsel, muss der Mitarbeiter auf jeden Fall auf die Gefahren eines HV System unterwiesen werden.
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8686.pdf
Smart 453 ED/EQ: Der "Bestell- und Wartesaal"-Thread
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- Modellübergreifend
- Innocent
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es gibt Reifenhändler, die lehnen Reifenwechsel an Elektrofahrzeuge ab
...wenn wir gerade beim Korinthenkacken sind. Beim Reifenwechsel ist die Antriebsart des Fahrzeuges egal! Denn beim Verbrenner als auch beim BEV ist es das gleiche Rad! Beim Reifenwechsel befindet sich das Rad(Felge mit Reifen, Ventileinsatz und RDK-Sensor) nicht mehr am Fahrzeug, sondern auf der entsprechenden maschinellen Einrichtung.
Evtl- kann es bei einem Radwechsel anders sein.
Jetzt zum eigentlichen Thema; Dein Einwurf entbehrt jeer Grundlage! Bei einem intakten Fahrzeug, mit abgeschalteter Zündung, besteht keinerlei Gefahr durch elektrische Spannung für die Person(en) die einen Radwechsel durchführt/ durchführen.Wäre dem nicht so, müssten entsprechende Warnhinweise deutlich sichtbar angebracht werden und sowohl in der Bedienungsanleitung, als auch bei der Fahrzeugübergabe explizit darauf hingewiesen werden!
Da jedoch dieser Hinweis noch bei keinem der mir ausgehändigtem BEV erfolgte, kann ich davon ausgehen dass Dein Einwur irrelevant ist. Denn ich bin überzeugt, dass sich keiner meiner Vertragspartner der Beihilfe zur Körperverletzung schuldig machen würde.
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also ich wollte noch einwerfen: hin zum Reifenhändler, Sommerreifen runter, Ganzjahresreifen drauf und nach dem losfahren Reset im Display gedrückt. nie wieder was von gehört. entweder sind die Dinger komplett kaputt oder funktionieren einwandfrei
und wenn sie kaputt wären, gehe ich davon aus, dass irgendwas meckert im Bordcomputer
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Ist aber so. Ich musste mit meinem ED zum Toyota-Händler, da zwei Reifenhändler es ablehnten, das zu machen. Es ging nur daum, die Sommerreifen gegen Ganzjahresreifen zu tauschen auf der 8Y Felge.
Das gleiche hatte ich schon bei meinem Leaf erlebt.
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Auch ich bekomme in naher Zukunft die nötigen Schulungen um überhaupt an einem elektro Fahrzeug Schrauben zu dürfen (gewerblich). So abwegig ist was @Forfour ED berichtet daher nicht. Und das „daran schrauben“ beginnt schon mit dem aufbocken mit einer Hebebühne
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...dann werde ich wohl in den nächsten Wochen damit beschäftigt sein Vorwürfe wegen vorsätzlicher Gefährdung zu überbringen.
Sollte es wirklich so sein, dass ein Aufbocken zum Radwechsel dem "schrauben" an einem Fahrzeug gleichzusetzen ist, dann wäre ja jede Übergabe eines BEV zu einerProbefahrt ohne diesen wichtigen Hinweis zumindest ein Vergehen. Wenn es nicht sogar ein Grund wäre vom Kaufvertrag zurück zu treten, denn darauf wurde ich auch nicht hingewiesen.
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Nein das denke ich nicht. Ich vermute hier zum Beispiel die Berufsgenossenschaft dahinter. Die hat mit dir als Kunden aber nüscht zu tun. Kann auch noch andere Gründe haben, kann aber auch vollkommener Kukoloris sein
Du kennst doch den deutschen Staat, hier geht nichts ohne Regelung
Ich weiß es nicht, halte es nur nicht für so abwegig wie du Roger Aus genannten Gründen. -
Habt ihr Euch bei aller Diskussion eigentlich mal druchgelesen, was Andree verlinkt hat (#151)?
Da stehts doch drin: Unterweisung notwendig. Dokumentation der Unterweisung notwendig.
Von Hochvoltschein steht da nix. Und dass jemand der an einem Fahrzeug schraubt über die Gefahren unterwiesen wird ist ja doch wohl hoffentlich normal.
Die Vorgabe gilt überigens für alles, was irgendwie Hybrid, Batterie, Rangeextender oder sonstwie heisst -
Stimmt. Auf Seite 39 steht es.
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