Smart-Konfigurator taugt nur als grobe Orientierungshilfe

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  • Führt jetzt zu weit, aber:
    Eine Auftragsbestätigung ist keine eigene Rechtsfigur. Bekommt man nun eine Auftragsbestätigung über einen Benziner, stellt das ein neues Angebot seitens des Händlers dar. Nur wenn man dieses Angebot annimmt, z.B. den Benziner bei Lieferung tatsächlich entgegennimmt, kommt ein Vertrag über den Benziner zustande. Sollte man dabei einem Irrtum unterlaufen sein, muss man anfechten.


    Sollte die Auftragsbestätigung nicht dem Sachstand entsprechen, auf dessen Basis du den Kaufvertrag unterzeichnet hast, nimmst du dieses neue Angebot einfach nicht an (§150 II BGB).

  • Stimmt wie Du es schreibst mit dem "neuen Angebot". Das von Dir genannte Beispiel hat nämlich in ähnlicher Form unserer Firma mal einen Haufen Geld gespart. Es ging um einen Rechtsstreit mit der VAG Leasing. Nur muss, wie in Deinem Beispiel, in der Auftragsbestätigung auch stehen, dass es ein Benziner ist, und nicht einfach nur "ein Smart". Dann kann man natürlich auch reagieren. Bei dem alleinigen Wort "Serienausstattung" kann man nur reagieren, wenn man weiß, was sich dahinter verbirgt. Deshalb die Anforderung der Auflistung. Zu gut deutsch: Um das Angebot einfach nicht anzunehmen, wie Du schreibst, muss man wissen, was sich hinter dem Angebot verbirgt, was durch ein einzelnes Schlagwort nicht gegeben ist.


    Die Frage ist nur, warum Smart nicht mehr so wie früher den Kram einfach detailliert aufführt. Dann gäbe es überhaupt keine Missverständnisse.

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  • Die Frage ist nur, warum Smart nicht mehr so wie früher den Kram einfach detailliert aufführt. Dann gäbe es überhaupt keine Missverständnisse.

    ich denke, dass tun sie nur in der "Übergangszeit der Modelljahre". Kein Disponent kann 6 Wochen im voraus 100 %ig sagen, ob es ein Modelljahr 17 oder 18 wird. Wenn der letzte 17er vom Band gerollt ist, werden Sie risikolos alle Positionen wieder listen.

  • Dann bin ich mal auf die Antwort gespannt, wenn ich um die Auflistung bitte. Von mir aus können sie sich damit ja Zeit lassen, aber irgendwann müssen sie ja wissen, wann sie was verbauen. Spätestens dann werde ich halt gegebenenfalls die Bestellung nochmal ändern müssen.

  • was willst du groß ändern? Die Serienausstattung haben wir ja sicher bewusst gewählt. Ich werde ja nicht wegen fehlender Kompfortschaltung der Fensterheber gleich eine höherpreisige Line wählen.

  • was willst du groß ändern? Die Serienausstattung haben wir ja sicher bewusst gewählt.

    Das lässt sich leicht beantworten: Sollte man im Gegensatz zum Angebot beispielsweise die Serviceabdeckung nun auf einmal ohne Abschließmöglichkeit ausliefern wollen, dann würde ich es genauso machen wie bei meinem jetzigen: Ich würde sie mir noch dazubestellen, was am einfachsten durch die Bestellung der Diebstahlwarnanlage möglich ist. Ich möchte nämlich nicht, dass jeder Dahergelaufene einfach die Serviceabdeckung öffnen kann. Eine andere Linie braucht es dafür nicht.

  • Deshalb hat mein jetziger Knuffiger ja auch die Diebstahlwarnanlage. Die habe ich damals nur deshalb mitbestellt, um in den Genuss der abschließbaren Serviceabdeckung zu kommen. Als mein Verkäufer das Angebot für meinen electric drive erstellt hat, hat er von sich aus die Diebstahlwarnanlage mit reingenommen, weil er dachte, ich stehe da drauf. :D Als ich dann gesehen habe, dass laut Auflistung die abschließbare Serviceabdeckung bereits zur Serienausstattung gehört, habe ich ihn gebeten, die Diebstahlwarnanlage rauszunehmen. Um so mehr wäre es kurios, wenn wir sie jetzt wieder mit reinnehmen würden.