Führt jetzt zu weit, aber:
Eine Auftragsbestätigung ist keine eigene Rechtsfigur. Bekommt man nun eine Auftragsbestätigung über einen Benziner, stellt das ein neues Angebot seitens des Händlers dar. Nur wenn man dieses Angebot annimmt, z.B. den Benziner bei Lieferung tatsächlich entgegennimmt, kommt ein Vertrag über den Benziner zustande. Sollte man dabei einem Irrtum unterlaufen sein, muss man anfechten.
Sollte die Auftragsbestätigung nicht dem Sachstand entsprechen, auf dessen Basis du den Kaufvertrag unterzeichnet hast, nimmst du dieses neue Angebot einfach nicht an (§150 II BGB).