Das KBA schreibt dazu:
"Liegt eine ernste Gefährdung vor, ist der Rückruf meist das wirkungsvollste Mittel. Der Hersteller hat deshalb kaum eine andere Wahl, als einen Rückruf durchzuführen. Damit ernste Gefahren vollständig beseitigt werden, sollen Fahrzeughersteller für solche Rückrufe die Halteranschriften aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) des KBA verwenden.
In weniger schweren Fällen ist der Hersteller nicht gezwungen, die Halteranschriften des KBA zu nutzen. Damit möglichst viele Fahrzeughalter dem Rückruf folgen können, nutzen viele Fahrzeughersteller freiwillig die Daten des KBA."
Nach diesem Wortlaut liegt es im Ermessen des Herstellers, ob ein Rückruf über das KBA durchgeführt wird.