Wow! Da haste aber Glück gehabt. Mit so einem Teil hätte auch weitaus Schlimmeres passieren können.
...so sehe ich das auch!
Wow! Da haste aber Glück gehabt. Mit so einem Teil hätte auch weitaus Schlimmeres passieren können.
...so sehe ich das auch!
Wer haftet denn dafür wenn das Ding einem anderen in die Scheibe fliegt??
Schlieslich wäre ich ja der Verursacher??
Natürlich hätte erheblich mehr passieren können.Ich denke auch dass es einem Handwerker von der Pritsche flog.
Mein Stichwort :
Es haftet wahrscheinlich "niemand", weil genau dieser Herr "niemand" SCHULD hat.
Sollte die Bauklammer aufgrund nicht gesicherter Ladung von Deinem Vordermann angeflattert kommen, dann haftet dieser natürlich, wenn Du ihm das beweisen kannst.
(Die Aussage: "JA das ist meine. Tut mir leid!" reicht zur Klärung der Haftungsfrage aus - das Problem ist nur, dass Du dazu mit dem Fahrer sprechen musst...)
In Deinem Fall bist DU über einen Gegenstand gefahren, der dann an einen Hintermann "weitergeleitet" wurde.
Dafür kannst Du nichts. Das gehört unter anderem zur Betriebsgefahr Deines Fahrzeugs bzw. des dann getroffenen Fahrzeugs. Das ist die Nummer mit: "Wärst Du heute im Bett geblieben, wäre Dir nichts passiert".
Gleiches gilt für aufgewirbelte Steinchen. Betriebsgefahr... "Höhere Gewalt" hat jeder schonmal gehört - so etwas in der Art...
PoWder
Die Halterhaftung zieht immer, § 7 StVG. Daher ist eine gültige Haftpflichtversicherung Zulassungsvoraussetzung.
Die Versicherung würde in dem geschilderten Fall die Halterhaftung von "Rudolf" mit dem Stichwort "unabwendbares Ereignis" - "Betriebsgefahr" des Hinterherfahrenden ablehnen.
Absatz (2) des von Dir genannten Parapgraphen schließt die Haftung bei höherer Gewalt aus.
Der ursprüngliche Verursacher - Besitzer der Klammer - ist nicht ermittelbar.
Die Versicherung des Geschädigten übernimmt selbstverständlich den Schaden aus der Teilkasko (bei Glasbruch) oder Vollkasko (bei allen anderen Schäden), wenn diese vorhanden ist.
Was soll an meiner Aussage unter 33 nicht korrekt sein?
PoWder
Ich habe nicht behauptet, dass an deine Aussage etwas falsch ist - an meiner ist auch nichts verkehrt.
Es kommt immer auf die Situation an, die zum Schaden geführt hat bzw. auf das, was man daraus macht.
Moin, dann habe ich Deinen Hinweis "Halterhaftung zieht immer" falsch verstanden.
Ich dachte direkt unter meiner "Erklärung" sollte sie ein Hinweis auf eine irrtümliche Interpretation meinerseits sein.
Ich als Laie dachte bis gestern "immer" heisst "in jedem Fall".
Und Fälle der "höheren Gewalt" sind im Absatz 2 von der Haftung ausgeschlossen.
Die Zulassungsvoraussetzung "gültige Haftpflichtversicherung" kennt jeder der mal ohne eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) bzw. besser bekannt unter dem früheren Namen/Vorgang "Deckungskarte" von der Zul.stelle abgewiesen wurde.
PoWder
Eben bekam ich die Nachricht dass der kühler erst am Dienstag kommt .Habe eine Ersatzauto, einen AMG.
Die Kosten übernimmt anscheinend Mercedes da es wahrscheinlich ein Materialfehler war.Wenn schon die Zulieferer Schrott liefern, wie soll das weiter gehen??
Habe eine Ersatzauto, einen AMG.
Was für einen?
Fotos, Fahrbericht... !!
Ich bin etwas verunsichert, es steht nur AMG am Heck.Kommt mir aber vor wie eine Limusine.
Sonst kann ich Dir keine Auskunft geben.Foddo is nicht da ich meine Pentax zu Reperatur habe.Und Handy habe ich noch keines.