Timo, ich hatte dich jetzt so verstanden, dass das zul. Gesamtgewicht vom Anhänger maßgebend ist und nicht das tatsächliche Gewicht.
Demnach ist doch aber der Zonk in Tor 1 und 3!?
Anhängerkupplung
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- Modellübergreifend
- grundi
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Nein, das ist NICHT das gleiche!
Beispiel: Mein jetziges Fahrzeug darf 2,5 to an den Haken nehmen (Stützlast lasse ich jetzt mal außen vor um es nicht noch komplizierter zu machen)
Ich habe einen Autotransporter mit einem Leergewicht von 750 kg angehängt - das MAXIMALE zulässige Gesamtgewicht des Hängers beträgt 3.000 kg.
Ich darf den Hänger fahren, wenn das zu transportierende Gut unter 1.750 kg liegt. (750 Leergewicht plus 1.750 Transportgut = 2.500 kg und die darf ich ja anhängen).
Stelle ich ein Auto mit 2.250 kg hinten drauf - der Hänger schafft das ja - darf ich den NICHT mehr anhängen.PoWder
PS: Die Stützlast darf dazuaddiert werden.
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Timo, ich hatte dich jetzt so verstanden, dass das zul. Gesamtgewicht vom Anhänger maßgebend ist und nicht das tatsächliche Gewicht.
Demnach ist doch aber der Zonk in Tor 1 und 3!?Vollkommen richtig ich lag falsch und habe auf das richtige abgeändert damit keiner irritiert wird
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Da ihr alle "etwas" älter seid als ich, habt ihr vermutlich mehr Rechte beim Anhänger ziehen als ich, egal ob auch noch andere Erlaubnisklassen vorliegen Mit "B" bin ich da ziemlich beschränkt. Mir stellt sich die Frage nach Anhängelast meist garnicht
Gut beim Smart natürlich schon. Aber bei den meisten Autos kann ich die Anhängelast garnicht ausreizen da mein Führerschein das garnicht hergibt.
Bin gespannt hier die ersten Bilder vom 42 mit Wohnanhänger zu sehen
Auch wenn er nur klein ist. -
Das stimmt Timo - da gabs mächtig viel Änderungen.
Mein Lappen ist von 1988 Da ist C1, BE und C1E mit dabei
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Aber ich glaube an BE werd ich mich demnächst mal ran wagen. Der Citan braucht ne Kupplung, ich hab einfach viel zu oft Bedarf... -
@44Timo Bei der Führerscheinklasse B ist das so (man braucht auch noch den Extra-Schein für Anhänger) Bei der alten Klasse 3 durfte man noch Fahrzeuge bis 7,49t fahren und sogar noch einen einachsigenAnhänger mit 10t anhängen, bzw.mit zwei Achsen wenn der Achsabstand unter 1m liegt (Tandemachse, gilt als einachsig). Das zulässige Gesamtgewicht lag also bei 17,49t. Wer beim Umschreiben auf die neuen Führerscheinklassen einen entsprechenden Antrag gestelt hat, hat CE im Führerschein stehen, allerdings mit Begrenzung auf Fahrzeuge der Klasse C1E>12000kg. Es darf also genau das gefahren werden wie mit der alten Klasse 3. Der einzige Haken: die ganz Dicken darf man nur bis zum 50. Geburtstag fahren, dann muß verlängert werden, wie beim großen LKW.
Für mich gilt also einzig die Bestimmung, wie es @PoWder ausgeführt hat in den o.g. Grenzen.@PoWder: Ich hab CE mit Begrenzung auch noch, ohne den 2er je gemacht zu haben. Ich darf 17,49t ,du nur 12t.
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@Blackred
Völlig korrekt - bis 12 to darf ich ran, darüber muss ich meinen Schwager fragen. LOLBusse bis 7,5 darf ich auch - natürlich ohne Fahrgäste.
ABER: Wo soll das mit Ende bei 50 J. stehen? In Google steht was von grundsätzlich 5 Jahre und nach Eignungsprüfung. Ich habe nirgends eine Befristung im Lappen.
Da das Thema im weitesten Sinne zum Anhänger gehört, würde ich das hier im Thread lassen wollen.PoWder
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Die Befristung hängt mit dem Ausstelldatum des Führerscheins zusammen. Ich habe diese drin stehen. Mein CE/C1E bis 12tsd kg ist bis zu meinem 50 gültig.
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Hm, den B CE habe ich auch vom Bund ünertragen lassen imd darf bis 40t alles fahren, auch überbreite usw...
Also wenn ihr mal mehrere smarties transportieren wollt....