Ich bin ja selber Baujahr 1944.
Es gibt doch eine Produkthaftung des Vertreibers u. Herstellers.
Der muß es mir doch möglich machen, die Verkehrssicherheit zu erhalten.
Das Licht hat eine besondere Bedeutung bei Dunkelheit. Die Produkthaftung-Haftung des Herstellers muß doch einschließen, daß es möglich sein muß, Leuchten an der Tankstelle oder zu wechseln und nicht der Tankwart lachend ablehnt, weil er es nicht kann.
Eigentlich kauft man solche Produkte nicht.
Gruß
Werner