hast recht! Ich muss unbedingt bei Smart nachfragen und nicht einen DB-Verkäufer der nebenbei Smart macht... aber die Verkäufer der Smart Niederlassung in München sind -zumindest am Telefon - sehr überheblich. Und extrem überlastet. Verkauf nur noch mehr in der Arnulfstrasse und nicht mehr in der Landsberger Straße. Leider nur 2 Verkäufer. Die Verkäuferinist leider technisch absolut blank. Verweist viele technische Fragen auf Servicemitarbeiter...
Falls Du Interesse am neuen elektrischen smart #1 hast... - Besuche unser neues Forum! smart #1 Forum (Hinweis kann durch Klick auf das x geschlossen werden!)
-
-
Ich bin mir sicher, daß es bei Smart kein Regionalprinzip gibt. Du kannst also kaufen wo Du willst.
Ich hatte über das Forum Kontakt zu Herrn Repp in Aschaffenburg zu Caroline Kern aus Düsseldorf und natürlich zu "meiner" Verkäuferin in Madgeburg.
Alle drei sind "Smart Only". Die Nummer von Herrn Repp müsste jemand anderes beisteuern, die anderen beiden kannst Du auf Wunsch gerne haben.
PoWder
-
...der Nachlass für eingeschränkte Mobilität wird nur gewährt, wenn der "Berechtigte" auch der Halter ist. Das heißt das Fahrzeug muß mindestens 6 Monate auf den Menschen zugelassen sein, der den Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50% hat. Dabei ist es egal ob der GdB unbefristet, oder auf Zeit vorliegt. Der Käufer muss allerdings geschäftsfähig sein! Smart gewährt dann 15% Discount, allerdings können Exclusiv- und Sondermodelle davon ausgeschlossen sein. Welche das sind, kann der Verkaufsleiter des SmartCenters beantworten(bzw. sollte es können!).
Wie PoWder schon richtig schrieb, muß der Halter nicht auch der Versicherungsnehmer(VN) sein.
Ein Kauf bzw. Leasing ist nicht an einen Führerschein gebunden, wurde hier auch schon richtig erwähnt.
Allerdings kommt es immer wieder vor, dass die MB-Bank vom VN eine Abtretungserklärung unterschrieben haben möchte, wenn der Leasingnehmer und der VN zwei verschiedene natürliche Personen sind. So möchte man sicher gehen, dass -im Falle eines Falles- der VN nicht mit der ersatatteten Versicherungssumme durchbrennt und die Bank dann mühsam beim Leasingnehmer die Kohle einsammeln muss.Derzeit fährt man aber mit der Leasing-Variante noch besser, da können rechnerisch bis 22% drin sein. Am besten mal direkt Kontakt aufnehmen.
Dies ist keine Rechtsberatung, der Beitrag gibt nur meine Erfahrung und meinen Kenntnisstand wieder
-
dass die MB-Bank vom VN eine Abtretungserklärung unterschrieben haben möchte
Korrekt und auch dann üblich, wenn Leasingnehmer und VN identisch sind.
In der Praxis ist das absolut nicht hinderlich - die Leasingbank gibt ratzfatz das okay für eine Reparatur und Zahlung der Versicherungsleistung an die Werkstatt.
"Fiktive Abrechnung" auch "Abrechnung nach Kostenvoranschlag" genannt gibt es bei Leasingfahrzeugen in der Praxis nicht wirklich - das Fahrzeug muss ja ohne Schäden zurückgegeben werden.
Genau so etwas will die Leasinggesellschaft damit unterbinden.PoWder
-
Danke für die schnellen und guten Tips! Jetzt warte ich nur noch auf die Höhe des möglichen Rabatts beim Smart Kauf (Behinderten Rabatt).Bin echt gespannt ob Smart dies gewährt und ob es wirklich 18% sind... Ein Forum-Mitglied hier schrieb ja von 18%. Bei Mercedes gibt es ja „15%“..
15 % würden uns von unserem SC genannt. Einen Teil davon steuert angeblich das SC bei. Diese Prozente/Nachlass fallen teilweise unterschiedlich aus, da sich die Händler/SC in unterschiedlicher Höhe am Nachlass beteiligen. Also könnten Angebote von verschiedenen SC angebracht sein.
-
und auch dann üblich, wenn Leasingnehmer und VN identisch sind.
...diese Regelung ist aber als totaler Unfug einzustufen. Der Leasingnehmer ist der Bank verpflichtet, der VN, so er eine andere Person ist, nicht! Die Bank hat nur den Leasingnehmer unter Vertrag.
-
Diese Prozente/Nachlass fallen teilweise unterschiedlich aus, da sich die Händler/SC in unterschiedlicher Höhe am Nachlass beteiligen.
...nach meiner Kenntnis teilen sich Hersteller und Händler die 15% Nachlass 50:50.
-
Ich habe mich scheinbar unglücklich ausgedrückt:
99 % aller Leasinggesellschaften schicken einen „Sicherungsschein“ direkt an die zuständige Versicherungsgesellschaft.
Die „Verpflichtung“ aus dem Vertrag heraus stimmt schon, aber die „Einbeziehung der Zahlungquelle Versicherer“ sorgt für direkten Geldfluss, wenn die Leasinggesellschaft das so haben will...
Es soll auch Leasinggesellschaften geben, die einen Dritten als VN nicht akzeptieren. Ich glaube bei Porsche ist das so.
PoWder
-
Rabatt wird es zw. 15 und 18 Prozent geben. Verhandlungssache.
Man muss den Schwerbehindertenausweis vorlegen.
Der Nachlass wird unter der Bedingung eingeräumt, dass das Fahrzeug ab dem Tag der Übernahme für die Dauer von mindestens 6 Monate (Haltedauer) auf den Kunden als Halter zugelassen und in dieser Zeit nicht weiterverkauft wird. Während der gesamten Haltedauer darf das Fahrzeug nicht an Dritte vermietet oder verleast werden und muss im Gebiet der Europäischen Union sowie der EFTA genutzt werden.
-
12-20% is doch meistens drin wenn man normal verhandelt wenn man nicht gerade einen Sonderausweis hat