Smart 453 Forfour, keine Anschlussgarantie!

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  • Hallo, nach langem Suchen haben wir vor ca. einem Jahr, einen weissen Fourfour mit 71PS, schlicht schwarzer Innenausstattung, Twinamic und Faltdach, gekauft. Die aufgezählten Ausstattungen waren die Auswahlkriterien und das war weit und breit das einzige Angebot, das allen Kriterien entsprach. Ausserdem war der Smart makellos, 7 Monate jung und hatte erst 8000km gelaufen.
    Nun wollten wir eine Anschlussgarantie kaufen. Dies wurde von Mercedes verweigert, da das Fahrzeug gewerblich genutzt wurde in den ersten 8000km.


    Über die gewerbliche Nutzung wurden wir vom Händler nicht aufgeklärt. Wenn man sich den Kaufvertrag anschaut, kann man im Kästchen'gewerbliche Nutzung' ein angedeutetes Kreuz erkennen, mit viel Mühe und einer guten Brille.


    Gibt es eine Garantieversicherung, die man selbst abschliessen kann unter diesen Vorraussetzungen?
    Alternativ kommt der Smart weg.


    Gruss Michael

    Smart 453 Forfour mit Twinamic und Faltdach in schneeweiss.
    Für die Vernunft, Toyota Auris Kombi Hybrid ganz in weiss.
    Für den Spass, Mercedes W205 Cabrio natürlich in weiss, was sonst


  • Alternativ kommt der Smart weg.

    Du hast ein zwei Jahre altes Auto und willst es verkaufen, wenn Du keine Garantieversicherung abschließen kannst???


    Kannst Du das erläutern?

    450 cabrio passion
    450 cdi pure
    451 mhd cabrio pulse
    452 roadster-coupe
    453 turbo prime twinamic

    453 EQ fortwo

  • Alternativ kommt der Smart weg.


    Wenn Dir die Anschlussgarantie dermaßen wichtig ist, dass deswegen der Smart alternativ sogar "weg kommt", warum hast Du Dich dann nicht als allererstes beim Kauf danach erkundigt?

  • Gibt es eine Garantieversicherung, die man selbst abschliessen kann unter diesen Vorraussetzungen?

    Meiner Meinung ist eine Beschränkung der Versicherungstauglichkeit grundsätzlich nicht rechtens, da der private Fahrzeugeigentümer eines ehemals als Mietwagen, etc. genutzten Fahrzeugs benachteiligt würde.
    Anders hingegen würde es aussehen, falls das Fahrzeug in der Zeit der Garantieverlängerung als gewerbliches Fahrzeug genutzt werden sollte. Hier kann eine Versicherung das Fahrzeug von einer Garantieverlängerung ausschließen.


    Das sollte bei dir nicht der Fall sein. Nach meinen Informationen vermarktet Smart selber "Selbstfahrerfahrzeuge". Für die gibt es natürlich die jung@smart-Garantie.


    Rechtlich gesehen hättest du die Möglichkeit, den Kaufvertrag gem. §§119, 142 BGB anzufechten, der Vertrag wäre von Anfang nichtig, erhaltene Leistungen wären unter einem Nutzungsausgleich herauszugeben. Du könntest dich darauf berufen, dass das Fahrzeug als gewerblich genutztes Kfz nicht die gewünschten verkehrswesentlichen Eigenschaften besäße, die du dir vorgestellt hast und du dich im Vorfeld der Kaufentscheidung nicht darüber aufgeklärt wurdest.


    Das ist aber leider alles Theorie, das Durschetzten dieses Standpunktes ist ungleich schwieriger. Eine arglistige Täuschung sehe ich nicht, dann ließe sich deine Position leichter umsetzten.


    Was eine Versicherung angeht, könntest du unseren Experten @PoWder befragen.

  • Ich kenne zwar keine Versicherung die man abschließen kann aber das was du erzählst kenne ich auch von dem zweitwagen meines vaters es war ein vw up war auch 7/8 Monate alt.
    Erst als wir den Brief bekommen haben haben wir den erstbesitzer gesehen (eine Autovermietung).
    Dann im Kaufvertrag nachgeschaut und Tatsache stand es drin aber erwähnt wurde dies nie weil wir sonst das Auto gar nicht genommen hätten.
    Aber man hat es ja unterschrieben also kann man auch nichts machen mittlerweile muss man eben ganz ganz ganz ganz genau schauen was in den Kaufverträgen drin steht :D
    Das Auto war zwar top war auch nie was kaputt in 3 Jahren aber der Wiederverkauf war etwas schwierig :)

  • Ich hatte auch mal einen Wagen, der vorher ein halbes Jahr auf eine Autovermietung gelaufen ist. Ich würde das generell nicht mit zuviel Pessimismus sehen.

  • Ich habe KEINE Erfahrung mit Reparaturkostenversicherung(en) außerhalb eines Herstellers!



    Google findet unter anderem www.garantie-direkt.de


    Bevor ich nach den Bedingungen gesucht habe, habe ich mich mit der Gesellschaft ein wenig beschäftigt.
    Über die German Assistance Versicherung AG gehört die Firma zur DEVK. DEVK ist kein Unbekannter auf dem deutschen Versicherungsmarkt.
    Von daher würde ICH, wenn ich denn diesen Schutz haben wollte, die Leistungen und den Preis auch eines zweiten Blickes würdigen und bei Zufriedenheit
    mein Risiko da eindecken.

    Dort im "Antrag" wird nur nach der JETZIGEN / ZUKÜNFTIGEN Nutzung gefragt und nicht nach der VERGANGENEN.

    Einmal editiert, zuletzt von PoWder ()

  • Ich hatte auch mal einen Wagen, der vorher ein halbes Jahr auf eine Autovermietung gelaufen ist. Ich würde das generell nicht mit zuviel Pessimismus sehen.

    Da gebe ich dir vollkommen recht.
    Aber trotzdem sind ex-Mietwägen nicht gerade die beliebtesten auf dem Gebrauchtwagen Markt :)

  • Ich bin auch bei der DEVK versichert und bei würde auch bald eine Garantieverlängerung anstehen.


    Wenn ich es mache dann nur über die DEVK. Der grosse Vorteil ist, dass alles abgedeckt ist und nicht nur die wichtigsten Baugruppen. Verschleissteile ausgenommen.


    Auch ist man nicht mehr an MB/Smart Werkstätten gebunden und kan sich dadurch sicher auch schon 150€/Jahr an Service sparen. Für meinen würde es auf 240€/Jahr kommen.

  • Also unter den Bedingungen zur Vergabe steht
    Unbenannt.JPG


    Da wäre ja mal zu klären wie hat der Vorbesitzer das Fahrzeug genutzt. Selbst Pizzabote wäre hier ja z.B nach der Definition machbar und jeder Selbstständige der sein Auto "gewerblich" nutzt, indem er damit zum Kunden fährt. Oder wie seht ihr das?