Smart 453 Forfour, keine Anschlussgarantie!

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  • Und können wir das dann auch auf die Tatsache beziehen das ein Versicherer grundsätzlich getunte Fahrzeuge ausschliesst?

    Ja, denn das Fahrzeug ist in diesem Fall ja baulich verändert.
    Hier ist davon auszugehen, dass der Versicherer kein wirtschaftlich vernünftiges Angebot unterbreiten kann (und will ;) ).


    Interessant wäre der folgende Fall: Das getunte Fahrzeug wird vollständig auf den Serienstand zurückgerüstet. Was dann?


    Solche Fragen werden im Jura-Studium aufgeworfen. So wie es ausschaut, ist die Rechtsprechung sehr verbraucherfreundlich geworden.

  • Die Antwort verwirrt mich :D Typisch Jurist :whistling:
    Ja? Also darf eine Versicherung dich nicht ausschliessen weil du getunt hast weil wegen Gleichbehandlung?


    Oder Nein, sie darf dich ausschliessen weil du eine bauliche Veränderung virgenommen hast.

    Smart 44 66kw Prime mit Twinamic für die Arbeit und zum Spaß
    E 300 de T-Modell

    Golf 7

  • @Mr. Horsepower Den Vergleich Mensch und Sache verstehe ich - der Punkt geht an Dich.
    Im Umkehrschluß ist wieder ein Mensch vom Ausschluß der Sache benachteiligt - der Punkt geht dann wieder an @Innocent.


    Back to Topic: Die Aussage "Anschlußgarantie Smart geht nicht" erscheint aufgrund der hier geposteten Ausschlußkriterien NICHT richtig zu sein.
    Alternativ gibt es Alternativen, denen die Vergangenheit egal ist.


    Ob das jetzt gesetzliche Gründe hat oder nicht, ist eigentlich unerheblich.
    Wenn ich als Kunde auf den Erhalt einer Anschlußgarantie klagen müsste, würde ich genau das tun was der Threadersteller ins Kalkül zieht: Weg mit dem Auto!


    Um ein getuntes Fahrzeug geht es hier übrigens nicht.


    PoWder




    Oder Nein, sie darf dich ausschliessen weil du eine bauliche Veränderung virgenommen hast.

    Genau so ist es! Ausschluß legitim.



    Interessant wäre der folgende Fall: Das getunte Fahrzeug wird vollständig auf den Serienstand zurückgerüstet. Was dann?

    Ganz einfach: Wenn das Tuning bei der Meldung des Schadens NICHT mehr nachweisbar ist, dann geht der Schaden durch - auch wenn es "unsauber" ist. Ich habe jetzt nicht das B-Wort genannt.
    Das mit der Nachweisbarkeit ist übrigens NICHT mit der "Deinstallation" der Tuningmaßnahme erledigt - die Spuren der Vergangenheit bleiben durch Sensorwerte und Messwerte erhalten, auch wenn die Nullen und Einsen der Tuningmaßnahme an sich weg sind...
    Der Grund der Unplausibilität ist weg, aber die Unplausibilität ist noch da - und dann könnte der Schuß nach hinten losgehen.

    Einmal editiert, zuletzt von PoWder ()


  • Um ein getuntes Fahrzeug geht es hier übrigens nicht.


    PoWder

    Das stimmt natürlich, nur sollte man aufpassen das nicht fehlerhaftes Wissen weitergegeben und kurz abgetan wird. Viellicht besser in einem eigenen Thread :thumbup:



    In allem anderen vollkommen richtig, da stimmt was nicht. Eigentlich sollte es möglich sein die Garantie abzuschließen.
    Am besten eine zweite Meinung von einem zweiten SC einholen falls das erste dein Geld einfach nicht will.

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