Und können wir das dann auch auf die Tatsache beziehen das ein Versicherer grundsätzlich getunte Fahrzeuge ausschliesst?
Ja, denn das Fahrzeug ist in diesem Fall ja baulich verändert.
Hier ist davon auszugehen, dass der Versicherer kein wirtschaftlich vernünftiges Angebot unterbreiten kann (und will ).
Interessant wäre der folgende Fall: Das getunte Fahrzeug wird vollständig auf den Serienstand zurückgerüstet. Was dann?
Solche Fragen werden im Jura-Studium aufgeworfen. So wie es ausschaut, ist die Rechtsprechung sehr verbraucherfreundlich geworden.