Smart 453 Forfour, keine Anschlussgarantie!

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  • ... geht es um die generelle Vergabe der Garantie und da heisst es ja ...zumindest zeitweilig... schliesst also IMHO den Vorbesitzer auch mit ein...

    Leider darauf reingefallen André.
    Genau deswegen werden diese Schachtelsätze so formuliert. Wer interpretiert verliert!


    Am Satzende steht "genutzt werden" und diese Aussage ist eindeutig Zukunft.
    Ich habe den klitzekleinen Versicherungsdeutsch-Vorteil auf meiner Seite. Lese den Schrott ähem hochgeistig juristisch tollen Paragraphendschungel täglich ;)


    PoWder

  • @Smartville
    Achso, deine Antwort klang als hättest du
    ne Adresse bei welchem Tuner man eine Garantieversicherung dann auch für „alles“ bekommt.


    Bisher hatte ich bei denen wo ich geschaut hab nur was für den Motor und seine Anbauteile gelesen. Die Jung@Smart umfasst ja doch noch einiges mehr ;)

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  • ... dass wir in Deutschland Vertagsfreiheit haben, die jedem Anbieter freistellt, zu welchen Bedingungen Angebote unterbreitet werden...

    Ein klares deutliches JEIN. :D


    Wegen diversen Gleichbehandlungsrichtlinien, -Grundsätzen und auch -gesetzen ist die Vertragsfreiheit ausgehebelt!


    Nachvollziehbares Beispiel: Unisex-Tarif für Autoversicherung: Bei den Bisex-Tarifen (also Männlein und Weiblein separat gerechnet) waren Männer als Autofahrer teurer. Das DARF so nicht mehr sein. Es gibt in der Versicherungswirtschaft ausschließlich UNISEX-Tarife.
    Meine Krankenversicherung wurde dieses Jahr im Beitrag erhöht. Dafür darf ich jetzt bessere Mutterschutzvorsorge in Anspruch nehmen. Macht Sinn, insbesondere die Untersuchungen dazu.


    Ich kann mir vorstellen, daß hier deswegen die gleichen Grundlagen (die wir unter anderem der EU zu verdanken haben - wertfrei formuliert!) greifen.


    PoWder

  • Ich kann mir vorstellen, daß hier deswegen die gleichen Grundlagen (die wir unter anderem der EU zu verdanken haben - wertfrei formuliert!) greifen.

    So ist es!
    Ich ärgere mich grundsätzlich mit EU-Richtlinien und dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) herum.
    Bei der Lösung dieser Fälle ist mein erster Gedanke: Wem soll geholfen werden? Der Rest wird hingebogen... ^^

  • @44Timo, du musst einfach mal zwischen den Zeilen lesen, ich will keine Werbung machen, aber wir haben hier einen Hersteller im Angebot, der sowas anbietet. Und für den Rest hast du normale Garantie, Smart kann schlecht die Garantie für Teile verweigern, die nichts mit dem Tuning zu tun haben.
    Der Racecube ist seit 6 Jahren mit Tuning unterwegs und es gab noch NIE Probleme mit der Garantie. Allerdings sieht der Wagen auch immer nur die SC Werkstatt und das zahlt sich bei sowas IMMER aus, Geiz ist eben nicht immer geil.


    Und genauso wird es beim 453er laufen.


  • Hallo Thomas, Dein Beispiel ist nachvollziehbar, leider trifft es aber nicht den Kern dieses Threads. Es geht hier doch um die Versicherung einer Sache (Auto), nicht um die Versicherung eines Menschen. Das AGG wurde geschaffen, um Menschen vor Diskriminierung in Sachen Rasse, Religion und Geschlecht zu schützen. Ob ein KFZ keine Garantieverlängerung erhält, weil er mal gewerblich genutzt wurde, hat damit nichts zu tun.


    Wenn ein Versicherer für sich festlegt, dass er z. B. rote Autos nicht versichern will, dann kann ihn doch keiner zwingen. Wenn aber das Geschlecht oder die Rasse des Versicherungsnehmers ein Ausschlusskriterium wäre, dann wäre das nicht rechtens.
    Nach meiner Meinung muss der Anbieter nur alle Interessenten gleich behandeln. DIn der Festlegung von Ausschlusskriterien bleibt er aber frei, sofern nicht gegen Recht und Ordnung verstossen wird.


    @Innocent: Nur noch einmal der guten Ordnung halber: Es geht um eine Garantieverlängerung, nicht um eine KFZ-Haftpflichtversicherung. Da darf der Anbieter keine Ausschlusskriterien festlegen.

  • @44Timo, du musst einfach mal zwischen den Zeilen lesen, ich will keine Werbung machen, aber wir haben hier einen Hersteller im Angebot, der sowas anbietet. Und für den Rest hast du normale Garantie, Smart kann schlecht die Garantie für Teile verweigern, die nichts mit dem Tuning zu tun haben.
    Der Racecube ist seit 6 Jahren mit Tuning unterwegs und es gab noch NIE Probleme mit der Garantie. Allerdings sieht der Wagen auch immer nur die SC Werkstatt und das zahlt sich bei sowas IMMER aus, Geiz ist eben nicht immer geil.


    Und genauso wird es beim 453er laufen.

    Danke das gibt mir ja nur Recht. Lesen kann ich ;)
    Hast du eine Leistungssteigerung verbaut, schließt sich die Zusatzversicherung des SC eigentlich laut deren Statuten aus.
    Zumindest insofern, wenn du bei Abschluss angibst das das Fahrzeug Leistungsgesteigert ist. Denn dann müssten sie eigentlich ablehnen.
    Recht gebe ich dir insofern, das es eigentlich so sinnvoll wäre. Die Garantie vermittelt vom Tuner für alles was vom Tuning tangiert wird, für den Rest die Jung@Smart.
    Ob sie dir diese dann zum Abschluss verweigern dürfen weiß ich nicht. Ich kann es mir in diesem speziellen Fall aber vorstellen.
    Es könnte sogar ein Unterschied sein ob die J@S schon besteht wenn du tunen lässt, oder ob du nach tuning die J@S abschliessen möchtest. Bei ersterem kommst du wahrscheinlich damit durch, bei zweitem wüsste ich wie auch @Mr. Horsepower schreibt nicht was dagegen spricht und der Versicherungsgeber in dem Falle sich sein Recht rausnimmt und auf seine Regeln pocht, nicht für getunte Fahrzeuge. Egal inwieweit ein Motortuning für zum Beispiel den Ausfall einer Sitzheizungsmatte ursächlich ist. Sie schliessen diese Fahrzeuge einfach aus.


    Aber schön, das es bei dir gut gelaufen ist und auch hoffentlich weiter läuft :thumbup:

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    2 Mal editiert, zuletzt von 44Timo ()

  • Innocent: Nur noch einmal der guten Ordnung halber: Es geht um eine Garantieverlängerung, nicht um eine KFZ-Haftpflichtversicherung. Da darf der Anbieter keine Ausschlusskriterien festlegen.

    Genau: In diesem Fall besteht ein gesetzlicher Kontrahierungszwang, dessen Risiko sich für den Versicherer mit unterschiedlichen Versicherungsprämien minimieren lässt.



    Wenn ein Versicherer für sich festlegt, dass er z. B. rote Autos nicht versichern will, dann kann ihn doch keiner zwingen.

    Angenommen, restlos alle Versicherer würden sich so entscheiden und nähmen schwarze Autos noch dazu: Es könnten keine derartige Fahrzeuge mehr versichert werden. Auch falls es hier nur um eine nicht zwingend nötige Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung ginge: Alles, was nach Diskriminierung riecht, lässt sich juristisch beseitigen.
    Soweit ein Zusammenhang zwischen Farbe und Schadenshäufigkeit nachweisbar ist, kann die Versicherungswirtschaft ihr Risiko über Prämien regeln.
    Wie ein Prof. von mir mal sagte: Einfach so ein "Du kommst hier nicht rein!", gibt es nicht mehr. Auch außerhalb des Geltungsbereichs des AGG.

  • @Innocent :
    Und können wir das dann auch auf die Tatsache beziehen das ein Versicherer grundsätzlich getunte Fahrzeuge ausschliesst?


    Denn logisch wäre eine Kombination wie oben erwähnt aus beiden ( vom Tuner für Motor und der Rest J@S) ja schon. Es besteht ja da auch dann keine Gefahr für den Versicherer.

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