Rückmeldung von NGK
Sehr geehrter Herr....
das kann durchaus sein da wir, obwohl wir der Hersteller der Zündkerze sind, die Zuordnungen für den freien Teilehandel immer selber ermitteln müssen. Der Fahrzeughersteller teilt uns nicht mit in welchen ganzen Fahrzeugen, und mit welchen Einschränkungen er unsere Produkte einsetzt. Wir sind zwar auf der einen Seite sein Lieferant für die Erstausrüstung, auf der anderen Seite aber auch Mitbewerber durch den freien Teilehandel.
Wenn die ILKAR7J7G (91121) verbaut gewesen ist so spricht ja nichts dagegen diese wieder zu verwenden. Ich gebe Ihre Informationen an den Produktmanager weiter damit wir hier unsere Zuordnungen ergänzen können. Danke an dieser Stelle da Sie uns auf die Lücke hingewiesen haben