Übersicht Leichtmetallräder 15 und 16 Zoll

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  • Habe nun einen bestimmten Online-Händler gefunden der auch die Kombination 32 und 42 anbietet. Mal schauen was ich beim Filialhändler bekomme.


    Das mit der ABE ist interessant, also muss zuerst geprüft werden ob die Reifen für das Auto passen und ich muss es bei der nächsten HU vorzeigen?

  • Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
    Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
    Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.


    Heisst Felgen mit Gutachten kaufen, montieren und ab zum TÜV eintragen lassen.

  • Wenn das so einen Aufwand bedeutet, kaufe ich lieber gleich Räder mit der Originalspezifikation.

  • Wenn das so einen Aufwand bedeutet, kaufe ich lieber gleich Räder mit der Originalspezifikation.

    Auch diese muss du aber vermutlich eintragen lassen, die Freigabe von Smart bezieht sich explizit auf Felgen mit Teilenummer von Smart ;)

    Smart 44 66kw Prime mit Twinamic für die Arbeit und zum Spaß
    E 300 de T-Modell

    Golf 7

  • Guten Morgen,


    es gibt ja verschiedene Wege...


    1. Smart-Felgen nehmen (gibts oftmals in der Bucht) - darauf achten, das einige davon die Flaps vorschreiben.


    2. Zubehörfelgen nehmen, die laut ABE (gibts im Netz, ansonsten Finger weg von der Felge) für Dein Fahrzeug passend sind. Auflagen der ABE beachten das Dokument als Kopie ins Handschuhfach und fertig.


    3. Das Thema Einzelabnahme beim TÜV & Co. greift immer dann, wenn es keine ABE für Dein Fahrzeug gibt. Die Einzelabnahme ist trotzdem kein Hexenwerk...


    Im Forum gibts User für alle drei Wege. Unsere Wahl war die 1, wir stehen beide auf Smart-Original und mussten uns bis auf die Krötenwanderung um nichts kümmern.


    „Um nichts kümmern“ heisst halt im Umkehrschluss, das mehr Kröten auf die Reise zu schicken sind... :)


    PoWder

  • Hinzuzufügen wäre noch die Möglichkeit über Gutachten. Viele verwechseln eine ABE mit einem Gutachten.
    Bei ABE stimmt das was Thomas schreibt, wenn ein Gutachten dabei ist musst du zum technischen Überwachungsverein und musst eintragen lassen (nicht über Einzelabnahme, das ist wieder was anderes).


    Eintragung mit Gutachten ist nicht wirklich schwer und kostenintensiv, kostet dich unter 100 Euro und vielleicht ne Stunde Zeit :thumbup:

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    Golf 7

  • Stop. Da wollen wir mal nicht pauschalisieren beim Thema ABE.
    Es kann sehr wohl sein das man trotz ABE zum TÜV muss. Mein kopierter Text ist aus so einer ABE.
    Mehr dazu hier
    Deshalb vor dem Kauf ABE aufmerksam lesen, Sind ja meist online als PDF verfügbar

  • Ist schon richtig was ich sage, aber auch was du sagst Andre. Eine reine ABE benötigt es damit es nicht eingetragen werden muss. Nichts anderes schreibt auch die Seite. Die Seite fördert nur die Verwirrung :D , sie behandelt in ihrem Beispiel nämlich ein „Gutachten zur ABE“.
    Die meisten Zubehörfelgen kommen allerdings mit einem Gutachten zur ABE daher, von daher muss fast alles eingetragen werden.


    Es gibt aber für andere Teile auch eine reine allgemeine Betriebserlaubnis ;)
    In dieser steht dann nichts von Abnahme durch den TÜV. Mir ist noch keine begegnet. Bei einer Armlehene oder so kommt das schon häufiger vor.


    Aber alles kein Hexenwerk. Wie du schon schreibst einfach das Kleingedruckte lesen, es gibt auf dem Smart schon die dollsten Kombinationen die auch eingetragen wurden ohne das irgendwas umgebaut werden musste :)

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  • "Eintragen" in das Feld 15.1 und 15.2 macht nur das Straßenverkehrsamt
    (betrifft die Felgenabmessungen und die Reifendimension)


    Bei der Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist zu unterscheiden zwischen "umgehend" oder "bei nächster Gelegenheit"
    Bei dem letzteren Vermerk (in der Regel bei serienmäßiger Felge) reicht das Mitführen des Nachweises


    TÜV oder GTÜ bestätigen die ordnungsgemäße Änderung gemäß § 19 Abs. 3 STVZO