Service überzogen

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    • Hallo vor einer Woche hab ich einen Jahreswagen 453 Forfour eines Werksangegörigen über einen Händler ( kein Mercedes/Smart Autohaus) gekauft.

    EZ war 3/2017 9700km somit wäre der 1. Service 3/2018 fällig gewesen.
    Anhand eines Zettels in den Unterlagen hab ich jetzt erst gesehen dass der Service 39 Tage zu spät gemacht wurde, also bei Abgabe von Mercedes an den Händler.
    Könnte das jetzt negative Auswirkungen auf den Rest der Neuwagengarantie für mich haben falls da mal ein Mangel auftritt?

  • Wenn du in einem SC gekauft hast solltest du automatisch Jung@Smart dazu bekommen haben.


    Aber auch um die Werksgarantie brauchst du dich nicht sorgen hoffe ich ;) Im Zweifel und wenn deine Werkstatt es richtig böse mit dir meint könnte man bestimmt versuchen deswegen sich vor etwas zu drücken, zu beweisen das ein auftretender Mangel aber an der Überziehung gelegen hat oder dadurch begünstigt wurde, halte ich für schwer und unwahrscheinlich.
    Mir ist ein solcher Fall nicht bekannt.
    Hinzu kommt das es doch auch nicht dein Verschulden ist und es vielleicht sogar eine Erklärung dafür gibt. Bei Standuhren zum Beispiel kann das öfter vorkommen. Soll heissen steht ein Gebrauchter lange in der Ausstellung bevor er verkauft wird, kann es passieren das zwischenzeitlich der Service überzogen wurde. In der Regel wird sowas dann erst gemacht wenn das Fzg. verkauft ist, der Kunde dann nen „frischen“ Service hat. Das liegt nicht in deiner Verantwortung, das würde sicherlich auch ein Richter erkennen.


    EDIT: Aber innocent hat natürlich recht, die Jung@Smart in deinem Fall würde das Gewissen beruhigen und dich 100%tig vor allen Eventualitäten schützen :thumbup:
    Es soll ja auch schlechte Menschen geben :cursing:

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  • Bei der J@S aber aufpassen wo man diese abschließt


    Meine ist von einer Niederlassung, lasse meinen Service und Updates aber bei nem SC machen welches nicht zur Niederlassung gehört....
    Updates wie zB dass für die „spinnende“ Tankanzeige werden damit im SC nicht abgedeckt, in der Niederlassung schon!!!!


    Es scheint da für die SC ein anderes Garantieverlängerungspaket zu geben

  • Könnte es nicht sein, daß der Garantiegeber das abschließende SC ist und der reparierende Betrieb bei diesem seine Reparatur "genehmigen" bzw. sogar abrechnen muß? Zumindest bis zu einem bestimmten Betrag. Möglicherweise besteht eine Art Kostenaufteilungsvereinbarung zwischen dem Garantiegeber und dem Hersteller? Diese "Anfragerei" könnte dann dem einen oder anderen Reparaturbetrieb für "kleine" Leistungen einfach zu aufwändig sein. Einfacher ist doch die Aussage: "...ist nicht abgedeckt...". :evil:

    Klein T. 😁

    :blackred:
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  • @finius: wo hast du diesen Quatsch her 8|
    Nein das stimmt nicht. Es gibt nur eine J@S.
    Was bei dir schonmal der Fall war: verwechsel nicht Kulanz und Garantie. Du als Endkunde kannst es meist nicht erkennen ;) Besser wäre: Tue Gutes und spreche drüber...

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