Fixes Mädel, grad eben schon die Antwort bekommen.
Auf den Teilen ist bei der smart Teilenummer, laut meinem sC, auch ein E-Kennzeichen mit Prüfnummer eingeprägt was eine ABE/Gutachten überflüssig macht. Ähnlich wohl wie die Markierung bei den Fahrzeugscheiben .
Austausch Serien Frontspoiler gegen Brabus
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- fortwo
- andre280e
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So kann man sich das hinbiegen, aber Richtig ist das nicht. Serienzustand bedeutet halt das es in einem Zustand sein muss wie es beim Hersteller vom Band läuft. Wenn man eine Änderung vornimmt ist es kein Serienzustand mehr, auch wenn das Teil eine EWG hat.
Ist genauso wie beim Thema Räder aus dem Zubehör und Tieferlegung. Viele Räder haben ja für den 453 eine ABE, die taugt aber halt nur solange man nicht auch das Fahrwerk ändert indem man die Kiste tiefer legt. In diesem Fall ist halt eine Einzelabnahme nach §19.2 angesagt weil die ABE seine Gültigkeit verloren hat.
Für diesen Fall hier im Thema aber eh Äpfel mit Birnen und OT. Bei den Spoilern handelt es sich ja um Original-Teile für die es keine Gutachten/ABE gibt und eine Eintragung nicht notwendig ist.Für hier geb ich Dir recht.
Für alles andere in meinem Fall:
EWG entspricht in meinem Fall Serienzustand.
War danach bei 2 von den TüV-Stellen und die haben mir den eingetragenen "Zustand" als "Alles i.O." abgenickt.
Aber das führt hier zu weit
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Moin moin, vorerst hat sich alles geklärt! Der TÜV hat mir seinen Segen gegeben und auf dem mängelschein quittiert das alles seine Richtigkeit hat. Alle Umbauten sind fachgerecht befestigt und es besteht „keine außerordentliche Gefahr für den Straßenverkehr“ (originaler Wortlaut)
da es keine Gutachten etc. Zu den Teilen gibt konnte er mir nichts in die Fahrzeugpapiere eintragen und nichtmal einen formlosen Zettel oder irgendwas wollte er mir mitgeben wo Derartiges vermerkt ist…
Also bin ich (sind wir) in der nächsten Kontrolle wieder die doofen wenn es mal wieder jemand übergenau wissen will
aber bis dahin bin ich erstmal „verkehrssicher“ unterwegs -
.. deswegen steck dir einen Ausdruck der Seite von meinen Links ins Handschuhfach - oder alle drei - das sollte eigentlich reichen. Bzw. mach dir eine Kopie des Mängelscheins, dann kannst du das den nächsten als mangelhaften Fehlversuch unter die Nase halten.
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Was hat der Spaß dich beim TÜV gekostet? Von Zeit, Nerven und Spritkosten mal abgesehen.
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So kann man sich das hinbiegen, aber Richtig ist das nicht. Serienzustand bedeutet halt das es in einem Zustand sein muss wie es beim Hersteller vom Band läuft. Wenn man eine Änderung vornimmt ist es kein Serienzustand mehr, auch wenn das Teil eine EWG hat.
Ist genauso wie beim Thema Räder aus dem Zubehör und Tieferlegung. Viele Räder haben ja für den 453 eine ABE, die taugt aber halt nur solange man nicht auch das Fahrwerk ändert indem man die Kiste tiefer legt. In diesem Fall ist halt eine Einzelabnahme nach §19.2 angesagt weil die ABE seine Gültigkeit verloren hat.
Für diesen Fall hier im Thema aber eh Äpfel mit Birnen und OT. Bei den Spoilern handelt es sich ja um Original-Teile für die es keine Gutachten/ABE gibt und eine Eintragung nicht notwendig ist.Sorry, aber wenn jemand in Verbindung mit Fahrzeugteilen von erlischenden ABEs redet, dann läuft es bei mir echt kalt den Rücken runter.
Das Ding was bei Anbau von nicht serienmäßigen Teilen erlischt ist die Betriebserlaubnis (BE), ohne A, diese muss dann gemäß §19 oder §21 STVZO für das betreffende Fahrzeug wiedererlangt werden.
Bei der ABE handelt es sich um eine auf Basis einer Prüfung ausgestellte Erlaubnis für Hersteller, serienmäßig hergestellte Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen zu betreiben.
Die ABE ist somit die Basis dafür, dass der Hersteller die entsprechend geprüften und von ihm gebauten Fahrzeuge in den Verkehr bringen darf, bzw. dass diese eine entsprechende Betriebserlaubnis erteilt bekommen. Würde diese erlischen wäre es dem Hersteller untersagt weiterhin entsprechende Fahrzeuge in den Verkehr zu bringen.
Innerhalb der ABE zum Fahrzeug können nachträglich angebaute Teile mit abgedeckt sein, wenn der Hersteller dies mit beantragt und die Behörde dies genehmigt hat.
Nun zur Praxis und der Relevanz für den Smart:
Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) steht unter Ziffer K die Nummer der ABE bzw. EG-Typgenehmigung.
Wenn sich Fahrzeuge mit den unterschiedlichsten Ausstattungen dort die gleiche Nummer teilen bedeutet dies, dass diese Teile in der ABE enthalten sind und somit von Fahrzeug 1 auf Fahrzeug 2 übernommen werden können ohne dass eine Vorführung beim TÜV erforderlich ist.Es sind somit Herstellerteile, die entsprechend über die ABE des Herstellers mit abgedeckt sind und deshalb keine Einzelprüfung mehr brauchen.
Regelmäßig sind dies entsprechende Originalfelgen des Herstellers und / oder Anbauteile des Herstellers wie Frontmasken, oder bei einem Mercedes z.B. ein unterschiedlicher Kühlergrill.
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Du hast mich ein wenig Falsch verstanden Mad
Ich meinte nicht die BE vom Fahrzeug an sich sondern vielmehr die Problematik wenn eine ABE von Rädern mit zB mit der Änderung am Fahrwerk durch eine Tieferlegung kollidiert.
Denn jede ABE von Zubehör-Räden wird in dem Moment ungültig wenn Du dein Fahrzeug mit Tieferlegungsfedern verändert hast. Das eintragen von Tieferlegung UND Rädern in Kombination läuft eigentlich in allen Fällen auf ne Einzelabnahme hinaus. Das war das was ich aussagen wollte.
Von der Betriebserlaubnis vom Fahrzeug selbst hatte ich es nicht, zu keiner Zeit! -
Ja, mag sein, dass ich Dich da falsch verstanden habe, sorry, aber eine ABE für ein Fahrzeugteil wird halt nicht ungültig, wenn die in ihr beschriebenen Bedingungen nicht für das entsprechende Fahrzeug zutreffen.
In dem beschriebenen Fall hier, ist der Spoiler halt über die EG-Typgenehmigung des Fahrzeugherstellers mit abgedeckt und es bedarf keiner zusätzlichen Dokumente.