Moin,
nun war es soweit, vor ein paar Wochen den Smart (ForTwo, BJ. 2005, 45000km) zur Inspektion (Mercedes) gegeben. Im Vorfeld habe ich den defekten (original) LED-Scheinwerfer vorne angegeben. Am Telefon: "Kein Problem, ist ja offensichtlich ein Garantiefall".
Am selben Tag ging das Theater los: Auspuffumhüllung (was auch immer das ist) defekt, hintere Kennzeichenbeleuchtung (LED) mit Wasserschaden und Bremsleitung gelockert.
Aber zum Glück gibt es ja Kulanz, denn nach Punkt 2 (j) in den Garantiebedingungen wird : -wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet für: … Beleuchtung (auch in Form von Leuchtdioden), Leuchtmittel-
Der LED-Scheinwerfer gilt als Leuchtmittel, genauso, wie die Kennzeichen-LED.
Na toll. Daraufhin wurde mir Kulanz angeboten: 300 € (Scheinwerfer) 40 € (Kennzeichenleuchte --> MACH ICH NICHT!
Wie kann das sein? Die Lebensdauer einer LED beträgt mindestens 20.000 Stunden (bei durchschn. 50 km/h = 1 Mio Kilometer)
Nun hat der Techniker Verständis gezeigt und weitergesucht. Ein defektes Bauteil (Signalwandler) IM Scheinwerfer wurde als Ursache gefunden und auf GARANTIE getauscht.
Ende gut, alles gut???? NEIN! Ich soll als Eigentumsnachweis für die Mercedes Fleetgesellschaft den Kaufvertrag (mit dem Kaufpreis vorlegen).
Warum soll ich der Mercedes-Werkstatt den Kaufvertrag mit dem Kaufpreis (Aussage der Frau am Empfang) aushändigen, wo doch die Garantie ausdrücklich an das Fahrzeug und nicht an den Halter/Eigentümer gekoppelt ist?
mfG Andreas