...alles gut Thomas. Wollte das nur richtigstellen. Die Formalitäten müssen natürlich eingehalten werden. Bei berechtigter Rückabwicklung muss man auch kein schlechtes Gewissen ggü. des Verkäufers haben. nicht dass da ein falscher Eindruck entsteht!
Das (Zwischen-)Menschliche lasse ich jetzt mal aussen vor.
Wenn Du Diich mit den 800 Euro vom Streß freikaufen kannst und Du damit zufrieden bist. ist doch alles in Ordnung. Ich verstehe das!