Fehlermeldung: "Anhalten - Motor abstellen"

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  • ...alles gut Thomas. Wollte das nur richtigstellen. Die Formalitäten müssen natürlich eingehalten werden. Bei berechtigter Rückabwicklung muss man auch kein schlechtes Gewissen ggü. des Verkäufers haben. nicht dass da ein falscher Eindruck entsteht!
    Das (Zwischen-)Menschliche lasse ich jetzt mal aussen vor.


    Wenn Du Diich mit den 800 Euro vom Streß freikaufen kannst und Du damit zufrieden bist. ist doch alles in Ordnung. Ich verstehe das! :thumbup:

  • Nur so am Rande: sehr oft werden gewandelte Autos einfach unverändert weiterverkauft und der neue Besitzer ist damit auch oft zufrieden. Er kennt ja die Vorgeschichte nicht. Vielleicht sollte Thomas einfach mal ein paar Nächte seinen verständlichen Zorn ausschlafen, sich wieder auf die Liebe zum Kleinen besinnen und ihm einfach nochmal eine Chance geben. Es könnte ja sein, daß nun die Probleme endgültig beseitigt sind. ;) Wäre vielleicht die billigere Lösung.

  • @PoWder
    Ist die von Dir erwähnte Laufzeitverkürzung des Leasingvertrags ein Vertragsbestandteil speziell Deines Leasingvertrags oder ist das generell so bei den Smart-Leasingverträgen? Ich kann mich an diese Klausel bei meinem aktuellen Vertrag und dem davor nämlich nicht erinnern. Ich kann es auch momentan nicht nachlesen, da ich mich "andernorts" befinde.

  • Klaus, ist bei allen Leasingverträgen bei Daimler so, während der Laufzeit einmal verkürzen bzw. einmal verlängern. Steht aber auch schon so im Forum.


    Bei allen Verträgen mir e-Fahrzeugen die in den Genuss der 2000,-€ kamen, ist die Abfrage bei der MB-Bank erst nach 6 Monaten möglich. Der Zugriff auf das Leasingkonto ist vorher gesperrt!

  • Ist die von Dir erwähnte Laufzeitverkürzung des Leasingvertrags ein Vertragsbestandteil speziell Deines Leasingvertrags oder ist das generell so bei den Smart-Leasingverträgen?

    Klaus könnte eventuell auch für dich interessant sein. Leasingvertrag und die Leasingdauer können so auch von z.B. 24/36 Monaten verlängert werden, es kann verkürzt aber auch verlängert werden. Dabei erfolgt eine Nachberechnung und Neufestlegung der Leasingkosten. Bei einer Verlängerung sollten die Monatskosten günstiger werden. Also warum sollte man ein kaum gefahrenes Fahrzeug nach 2 Jahren zurückgeben, wenn man damit zufrieden ist und die Konditionen für ein Neuleasing zu dem Zeitpunkt ungünstig sind? Eine Überlegung ist es zumindest wert.. :) LG

  • Nur so am Rande: sehr oft werden gewandelte Autos einfach unverändert weiterverkauft und der neue Besitzer ist damit auch oft zufrieden. Er kennt ja die Vorgeschichte nicht. Vielleicht sollte Thomas einfach mal ein paar Nächte seinen verständlichen Zorn ausschlafen, sich wieder auf die Liebe zum Kleinen besinnen und ihm einfach nochmal eine Chance geben. Es könnte ja sein, daß nun die Probleme endgültig beseitigt sind. ;) Wäre vielleicht die billigere Lösung.

    Kann ich bestätigen, hatten jemanden in der Community, der könnte sich mit den „Mängel“ nicht anfreunden und hat ihn bei einem anderen Händler in Zahlung gegeben. Danach haben wir jemanden in die Community bekommen, der den Smart ohne die Vorgeschichte zu kennen gekauft hat, der ist total zufrieden mit dem Smart :D

  • @Torro
    Das heißt diese Klausel ist standardmäßig in den Smart-Leasing-Verträgen? Mir ist das wie gesagt neu und ich kann derzeit meinen Vertrag daraufhin nicht prüfen weil ich leider nicht zuhause bin. Hört sich auf jeden Fall interessant an.

  • @smart connect: wie Roger bereits geschrieben hat, eine (1)
    Änderung Leasingvertrag/Leasingdauer ist möglich. Das SC/Verkäufer ist der Ansprechpartner und holt die erforderlichen Angebote der MB-Bank ein. Alles absolut kein Problem. Ich gehe z.B. mit meinem Verkäufer zum Jahrewechsel Angebot und Konditionen zum vorzeitigen Wechsel auf einen der letzten Verbrenner durch... :) LG