Heckscheibe und Dreiecksfenster tönen (folieren)

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  • Morgen lass ich die Heckscheibe meines Smart mit einer Folie tönen. Ursprünglich wollte ich auch die Dreiecksfenster in den Türen tönen lassen. Davon wurde mir aber von dem Fachmann abgeraten, denn das wäre nicht zulassungsfähig. Spätestens bei der nächsten HU wird es ein Problem geben.


    Ich war überrascht, denn ich habe schon viele Smart mit den getönten Dreiecksfenstern gesehen.
    Habt Ihr hier schon Erfahrungen gemacht?

  • Der "Fachmann" hat dir Quatsch erzählt. Die kleinen Scheiben dürfen definitiv getönt werden. Bester beweis ist der TÜV-Smart bei uns. Der hat diese Scheiben nämlich auch beklebt. Und mit meinem 450er Diesel hatte ich auch nie Probleme bei unserem sehr strengen TÜV.
    Selbst die große Seitenscheibe dürftest du unter Berücksichtigung bestimmter Vorschriften bekleben.

  • Hallo grundi, genau das war bisher auch mein Verständnis. Ich werde morgen die Dreiecksfenster einfach mittönen lassen, wenn Zeit vorhanden ist. Absonsten kann ich das immer noch nachholen.

  • Hallo Bredi,


    die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe dürfen getönt werden.
    Offiziell heisst es "ab der B-Säule".


    Ich denke deswegen auch, daß die hinteren Dreiecksscheiben getönt werden können.
    Für die Frontscheibe gibt's nur die Ausnahme mit einem Sonnenblendschutzstreifen oben und für die Seitenscheiben vorne gibt's auch ein paar Folierungs-Ausnahmen - meines Erachtens aber nicht mit Tönung.


    PoWder

  • Die Seitenscheiben dürfen m.E. nur mit 30% Tönung verdunkelt werden. Ausserdem dürfen sie keine Verbindung zum Rand haben, damit die Scheibe noch rausfällt, falls sie im Notfall eingeschlagen werden muss. Das gilt auch für hintere Kurbelfenster.

  • Habe ebenfalls in meinem 42 die hintere und die kleinen Seitenscheiben mit der dunkelsten(90% ?) Folie folieren lassen.
    Der Fachmann meinte es sei zwar kein Problem, doch nicht erlaubt. Dennoch habe er noch nie gehört, dass jemand damit Probleme hatte. Und irgendwo war es mir auch egal, da man das ganze zur Not unkompliziert abreißen könnte wenn es sein muss. Also habe ich es machen lassen.


    Gut 4 Tage nach der Folieung bin ich zum TÜV, wegen einer Eintragung der Spurplatten, gefahren und der TÜV-Mensch hat nebenbei die Fenster gesehen und meinte nur mit einem Lächeln: "sieht gut aus. Passt zum Gesamtbild".
    Als ich ihn fragte ob es ein Problem ist meinte er, wieder mit einem Lächeln: "Nein" und dass es schon ok so ist.


    Deshalb denke ich, dass man da keine Probleme bekommen wird.

  • Eine kurze Rückmeldung für Interessierte:


    Ich hatte mit dem Inhaber der Werkstatt noch einmal über die Zulässigkeit der Folierung der Dreiecksfenster gesprochen. Er hat mir geraten, doch zum TÜV nebenan zu gehen, um mich beraten zu lassen.
    Aussage des anwesenden Sachverständigen:


    Die Abdunklung der Dreiecksfenster ist nicht zulässig, bei der HU wird man das aber sehr oft "übersehen". Er gab aber zu bedenken, dass streng genommen die Betriebserlaubnis erlischt. Im Falle eines Unfalls kann einem der Sachverständige der Versicherung einen Strich durch die Rechnung machen, sprich den Ausgleichs des Schadens verweigern. =O


    Ich Hosenschei..er habe darafhin nur die Hecksscheibe folieren lassen. :saint:

  • Hallo Bredi,


    Dein Fazit ist nachvollziehbar. Damit bist Du auf der sicheren Seite!


    Wenn man den entsprechenden Gesetzes-/Verordnungstext googelt stellt man fest, daß immer die Rede von Seitenscheibe vorne und Seitenscheibe hinten ist.
    Die Trennung erfolgt mit der B-Säule.


    Nun hat der fortwo keine B-Säule die vorne und hinten trennt.
    Ein echtes vorne und hinten im Bezug auf die Seitenscheiben gibt es nicht.


    Wenn man den Satz andersherum betrachtet kann die feststehende Dreiecksscheibe sehr wohl als "hinten" definiert werden und die versenkbare Seitenscheibe als vorne.


    Im Falle eines Unfalls - der z.B. als Seitenschlag durchaus die Mitwirkung der verdunkelten Seitenscheibe nach sich ziehen könnte hätte Dein TÜV-Onkel Recht.


    Womit er nicht richtig liegt ist die Ablehnung des Schadens wegen angeblich erloschener Betriebserlaubnis durch die Versicherung.
    Bei einem Auffahrunfall ist die Mitwirkung der dunkel folierten Seitenscheibe bei Null. Es fehlt der kausale Zusammenhang um einen Voll- oder Teilregress durch das Versicherungsunternehmen auf
    rechtlich stabile Beine zu stellen.


    Der Smart fortwo ist insofern bei den Vorschriften nicht ausreichend bedacht worden - im Schadensfall (unter eventueller Mitwirkung der getönten Dreiecksscheibe) spricht es gegen Dich.


    Lass es sein und fahre 100 % sicher.
    Wers doch foliert fährt aber nicht 100 % risikoreich, sondern irgendwo dazwischen.
    Statistiken zur Seitenchrashs liegen mir nicht vor - ich gehe von einem schmalen Prozentsatz aus.


    Wie an anderer Stelle schon geschrieben: Die Verantwortung hat der Fahrer - auch für die Folgen.
    Wer gerne 100 % ruhig schläft lässt die Finger davon...


    PoWder