In welchem Land ein Fahrzeugteil typgeprüft wird, ist erstmal unerheblich.
Es muss unterscheiden werden, ob das e ein kleines "e" im Viereck ist (EG-Gegenehmigung) oder ab das E ein großes "E" im Kreis ist (ECE-Genehmigung).
Die EG-Genehmigung gilt innerhalb der EG uneingeschränkt.
Bei der ECE-Genehmigung ist es davon abhängig, ob ein Land der ECE-Regelung beigetreten bzw. auch wieder ausgetreten ist.
Die gegenseitige Anerkennung geht auch aus der StVZO §§ 21a und 21b hervor.