Herstellerbescheinigung des Reifenherstellers

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  • In Gutachten zu den 17" Platin P70 steht u.a. als Auflage, dass eine Herstellerbescheinigung des Reifenherstellers trotz Reifeneintragung mitzuführen sei.


    Kurze Info:


    - Solche Auflagen sind nicht gültig, weil sie den Wettbewerb zwischen den Reifenherstellern behindern.


    Ihr könnt also jedes Fabrikat fahren. Unterschiedliche Profile und Hersteller sind achsweise zulässig. Sogar Sommer und Winterreifen sind achsweise zulässig.


    Ich habe die Herstellerbescheinigung von Hankook mal beigefügt.

  • Sagt wer? Ich wäre immer vorsichtig mit dem Nichtbeachten von Auflagen. Mir ist nämlich die Betriebserlaubnis nicht ganz unwichtig. ;)

    "Sagt wer? " Jeder qualifizierte Prüfingenieur.


    "Ich wäre immer vorsichtig mit dem Nichtbeachten von Auflagen. Mir ist nämlich die Betriebserlaubnis nicht ganz unwichtig." Siehe § 22 StVZO


    Auflagen sollte man schon beachten, sofern sie technisch relevant sind.

  • "Sagt wer? " Jeder qualifizierte Prüfingenieur.
    "Ich wäre immer vorsichtig mit dem Nichtbeachten von Auflagen. Mir ist nämlich die Betriebserlaubnis nicht ganz unwichtig." Siehe § 22 StVZO


    Auflagen sollte man schon beachten, sofern sie technisch relevant sind.

    Und du, entscheidest wann es technisch relevant ist ? Viel Spaß bei der nächsten Kontrolle :D


    Im übrigen, der Wettbewerb wird frühstens behindert, wenn Reifenhersteller ausgeschlossen werden, und zu dem, es ist jedem Reifenhersteller möglich für einen passenden Reifen eine Reifenfreigabe zu erteilen, oder ?


    Ich selber fahre auch Felgen mit der Auflage -> Reifenfreigabe des Herstellers ....

  • Ihr könnt also jedes Fabrikat fahren. Unterschiedliche Profile und Hersteller sind achsweise zulässig. Sogar Sommer und Winterreifen sind achsweise zulässig.

    Wenn du jetzt ein "*chen" hinzugefügt hättest ....


    Aber so ist die Aussage falsch ;)


    Fahr mal ins benachbarte Ausland ...... viel Spass bei der nächsten Kontrolle :D

  • Ich kenne das auch, dass es diese Reifenfabrikatsbindung seit einigen Jahren nicht mehr gibt. Hierzu auch ein Link:


    https://www.reifensuchmaschine…ifen_fabrikat_bindung.htm
    https://www.reifensuchmaschine…eifenfabrikatsbindung.pdf


    https://www.gtue.de/sixcms/med…tue-informativ-reifen.pdf



    Abgesehen davon war das auch gar nicht hatlbar, da nämlich bei älteren Gebrauchtwagen der vorgeschriebene Reifen oftmals gar nicht mehr käuflich zu erwerben war. Gleiches Spiel mit Winterreifen...

    Gruß Micha


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  • Die Verwirrung verwundert mich nicht, denn es geht in der Tat auch um die Reifenfabrikatsbindung nur ist das offensichtlich nicht klar.


    Man muss unterscheiden zwischen Reifenfabrikatsbindung und Freigabe des Reifenherstellers für Rad / Reifenkombinationen und genau da wird es verwirrend.


    Eine Reifenfabrikatsbindung besteht (oder bestand) dann, wenn im Fahrzeugschein beispielsweise eingetragen ist "...nur auf Reifen des Fabrikates Michelin Superduper".


    Diese Reifenfabrikatsbindung ist AFAIK aufgehoben und wegen Wettbewerbsrechts so nicht zulässig.


    Nun aber zur Herstellerfreigabe.
    Die Freigabe des Reifenherstellers enthält Angaben über die Reifengröße und auf welche Felgen(-größen) die Reifen aufgezogen werden dürfen.
    Früher, als es die Herstellerfreigabe noch nicht gab war es möglich einen schmalen Reifen auf eine breite Felge aufzuziehen so dass die Karkasse selber gewölbt ist und dies für die entsprechenden Besitzer einen optischen Reiz hatte. Dies war aber sicherheitstechnisch bedenklich und mit der Reifenfreigabe hat man jetzt ein Mittel dies zu unterbinden, denn die von mir genannten Kombinationen werden vom Reifenhersteller einfach nicht mehr freigegeben.


    Die Reifenfreigabe des Herstellers behindert aber nicht den Wettbewerb, sie dokumentiert nur was technisch möglich ist, somit ist diese auch weiterhin zulässig und bei Eintragungen erforderlich.


    Ich bin allerdings kein Anwalt und empfehle, wenn Rechtssicherheit von Nöten ist, einen solchen hinzuzuziehen. Blind auf entsprechende Vorgaben zu verzichten kann zu Problemen führen und wenn man vom Hersteller keine Freigabe bekommt sollte man sich fragen wieso dies der Fall ist.

  • Deine Verwirrung vielleicht ..... !


    Du bist der erste, in diesem Thread, der dies Verwirrung hervorrufen möchte :?:


    Nochmal, bitte einfach aufmerksam lesen :!:


    ES GEHT NICHT UM REIFENFABRIKATSBINDUNG :!:

  • Tja, die Aussage:


    Kurze Info:
    - Solche Auflagen sind nicht gültig, weil sie den Wettbewerb zwischen den Reifenherstellern behindern.


    Macht aber nur bei der Reifenfabrikatsbindung Sinn und nicht bei der Reifenfreigabe des Herstellers.


    Du hättest meinen Text vielleicht auch lesen soll und nicht nur voll zitieren.