Kurios: Falsches Kennzeichen in Fahrzeugschein und Brief
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@Daniela Klingt zwar streng, ist aber tatsächlich vorstellbar. Bist du da sicher? (weil du vom Fach bist?)
Versuch dem Polizisten doch mal zu erklären, warum das Kennzeichen auf dem Fahrzeug (gesiegelt) nicht mit dem Fahrzeugschein übereinstimmt.
Die Klärung erfolgt dann erst bei der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht.
Außerdem könnte es jetzt tatsächlich zwei Fahrzeuge mit dem gleichen Kennzeichen geben, denn nur das Kennzeichen, dass in der ZBL eingetragen ist, ist auch für den Halter blockiert und zugeteilt.
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Ich kann nur dem "nicht bewegen" beipflichten. Das kann nur Ärger geben. Ich würde als erstes bei unserer lokalen Polizeidienststelle Bescheid sagen und hören wie die das sehen, dann ist mindestens das geklärt (und dokumentiert!). Es kann tatsächlich sein dass da jetzt zwei Fahrzeuge mit selbem Kennzeichen auf der Strasse sind und was wenn das andere als Autobombe benutzt wird? Den Spaß möchte ich heutzutage nicht haben.
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Das geht leider nicht so einfach. Laufe ungern 10 Kilometer zur Arbeit und kann auch nicht von heute auf morgen mal frei nehmen um das zu klären (da das Amt ja so tolle Öffnungszeiten hat).
Werde das morgen in der Werkstatt ansprechen. Waren bisher sehr kulant, vielleicht übernehmen sie das. -
Laufe ungern 10 Kilometer zur Arbeit
...das ist kein Argument für die Begehung einer Straftat! Du weißt um den Vorgang und handelst vorsätzlich! Nimm Dir einen Leihwagen und kläre dann wer die kosten übernimmt. Selbst wenn Du darauf sitzen bleibst ist es billiger als der Prozess der Dir gemacht werden kann.
Ich habe dafür absolut kein Verständnis!!!
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§ 22 II StVG beachten.
§ 22 StVG Kennzeichenmissbrauch
(1) Wer in rechtswidriger Absicht
1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen, 2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht, 3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt, wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.
Es handelt sich hierbei um kein Verbrechen, sondern um ein Vergehen. Falls überhaupt, denn gefälscht, verfälscht oder unterdrückt wurde ja nichts.
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Es handelt sich hierbei um kein Verbrechen, sondern um ein Vergehen.
...Du bist der Jurist!
Wie sich eine Freiheitsstrafe wohl in einem Führungszeugnis macht...
Vorsatz ist dank dieses Threads ja nachweisbar!
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Leute, ist doch masslos übertrieben.
Der Halter hat ihr weder das Kennzeichen geändert, gefälscht noch sonstwas.
Auch geniesst dieses Fahrzeug vollen Versicherungsschutz.
Es ist nachvollziehbar ein simpler Zahlendreher , welcher in der Behörde entstanden ist.
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Ich hab meine Initialen und mein Geburtsdatum reserviert und auch bekommen.
Ein Zahlendreher wäre mir sofort aufgefallen.Bei meinen Vorgänger 451 hatte mir das Autohaus das falsch EU-Dokument zugesteckt.
Wurde vom Autohaus bemerkt und auch ausgetauscht.