Kurios: Falsches Kennzeichen in Fahrzeugschein und Brief
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Leute, ist doch masslos übertrieben.
Der Halter hat ihr weder das Kennzeichen geändert, gefälscht noch sonstwas.
So ist es!
Schnellstmöglich das Kennzeichen ändern, fertig.
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Schnellstmöglich das Kennzeichen ändern, fertig.
Ne, Teil 1 und 2!
Wichtig wäre auch, was auf dem grünen Schein der Versicherung steht. Der Versicherungsschutz ist bei einer Anmeldung das Wichtigste!
Ansonsten würde ich mich da nicht verrückt machen, ab zur Zulassungsstelle (mit Auto!) und dort vorstellig werden. Die haben es schliesslich verbockt. -
Ne, Teil 1 und 2!
Der Verwaltungsakt (die Zulassung) lief doch korrekt ab, das Kennzeichen ist falsch (Fehler bei der Prägung; derjenige, der die Plaketten geklebt hat, hat nicht aufgepasst, etc.).
Interessant wäre, was als Kennzeichen im Steuerbescheid steht.
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Ja genau auf den Schildern ist das Wunschkennzeichen das dem Händler genannt wurde, in Schein und Brief steht etwas anderes.
Man will doch sein Wunschkennzeichen behalten. Wunsch ist Wunsch!
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Ich bin ja mal gespannt, wie die Geschichte ausgeht. Vermutlich mit einem komlpett neuen Kennzeichen (Umkennzeichnung, weil die fehlerhafte Nummer gesperrt wird oder doch ganz einfach) ? Ich hoffe wir erfahren es hier...
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Im Normalfall ist eine vergebene Nummer einen Tag gesperrt, bis sie wieder vergeben werden kann. Ebenso, wenn man sein Wunschkennzeichen zu einem anderen Fahrzeug "transferieren" will.
Das Wunschkennzeichen wird ja vom Händler online abgefragt, ob es frei ist.
Ich sehe hier kein Problem. Neue Papiere, evtl neue EVB und Steuerbescheid. Ist etwas umständlich, ja.
Aber machbar. -
Ich habe dafür absolut kein Verständnis!!!
Ist das nicht etwas "hart"?
Das Auto ist immerhin Verkehrssicher. Unabhängig davon ob es jetzt formal ok ist oder nicht und eventuell sogar rechtlich relevant ist, so gefährdet er immerhin doch niemanden im Straßenverkehr was zu einem "absoluten Unverständnis" führen könnte.Just my 2 ¢
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§ 22 II StVG beachten.
§ 22 StVG Kennzeichenmissbrauch
(1) Wer in rechtswidriger Absicht
1 2. 3. Es handelt sich hierbei um kein Verbrechen, sondern um ein Vergehen. Falls überhaupt, denn gefälscht, verfälscht oder unterdrückt wurde ja nichts.
Ich erkenne auch keine rechtswiedrige Absicht
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Das Wunschkennzeichen wird ja vom Händler online abgefragt, ob es frei ist.
Warum vom Händler? Mein Wunschkennzeichen habe ich mir schon immer zuhause in aller Ruhe selbst ausgesucht und reserviert. Mein Händler bekommt dann von mir den entsprechenden Ausdruck mit der Reservierung und alles weitere Gesumms für den Zulassungsjob.