Doch, das muss der Zoll sogar. Elektronik z.B ohne CE Zeichen - zurück auf los!
Die Überlassung von eingeführten Waren zum zollrechtlich freien Verkehr ist nur zulässig, wenn diese in Übereinstimmung mit den geltenden Produktsicherheitsvorschriften ordnungsgemäß mit der CE-Kennzeichnung versehen sind.
Quelle:https://www.zoll.de/DE/Fachthe….html?faqCalledDoc=306316