Unsere Gemeinde hat einen interessanten Warnbrief versendet an alle Besitzer von Carports. Darin wird darauf hingewiesen, dass die Bauanzeige die Nutzung eines Carport mit elektrischem Anschluss nicht(!) beinhaltet. Sie haben eine vor Ort Begehung angekündigt mit der Aussage Anzeige zu erstatten bei denen die „wider der rechtlichen Genehmigung“ einen Stromanschluss in ihr Carport gelegt haben. Sie beziehen dies ausdrücklich auf die Montage von Steckdosen, Licht und auch explizit „die widerrechtliche Montage von Wallboxen und Lademöglichkeiten für Elektromobile“.
Offenbar hat einer der Neubaubürger einen Antrag auf Genehmigung einer Wallbox gleich bei der Bauanzeige für sein Haus mit eingereicht und ein eifriger Verwaltungssachbearbeiter ist drüber gestolpert. Normalerweise raten wir in der Gemeinde von Kombianzeigen ab, lieber Haus und Carport getrennt, gibt weniger Trouble ... Nun haben wir den Salat, denn ich nehme mal an jeder hat sich eine Steckdose und Licht ins Carport gelegt.
Nach unseren ersten Recherchen hat der Verwaltungsmenschähnliche wahrscheinlich auch Recht, aber erst mal die Frage in die Runde: Kennt sich jemand im Detail im Baurecht aus? Gibt es da Ausnahmekleingedrucktes in einem unbekannten Anhang einer nicht veröffentlichten Ausführungsbestimmung?