Baurecht Carport Wallbox ...

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  • Unsere Gemeinde hat einen interessanten Warnbrief versendet an alle Besitzer von Carports. Darin wird darauf hingewiesen, dass die Bauanzeige die Nutzung eines Carport mit elektrischem Anschluss nicht(!) beinhaltet. Sie haben eine vor Ort Begehung angekündigt mit der Aussage Anzeige zu erstatten bei denen die „wider der rechtlichen Genehmigung“ einen Stromanschluss in ihr Carport gelegt haben. Sie beziehen dies ausdrücklich auf die Montage von Steckdosen, Licht und auch explizit „die widerrechtliche Montage von Wallboxen und Lademöglichkeiten für Elektromobile“.


    Offenbar hat einer der Neubaubürger einen Antrag auf Genehmigung einer Wallbox gleich bei der Bauanzeige für sein Haus mit eingereicht und ein eifriger Verwaltungssachbearbeiter ist drüber gestolpert. Normalerweise raten wir in der Gemeinde von Kombianzeigen ab, lieber Haus und Carport getrennt, gibt weniger Trouble ... Nun haben wir den Salat, denn ich nehme mal an jeder hat sich eine Steckdose und Licht ins Carport gelegt.


    Nach unseren ersten Recherchen hat der Verwaltungsmenschähnliche wahrscheinlich auch Recht, aber erst mal die Frage in die Runde: Kennt sich jemand im Detail im Baurecht aus? Gibt es da Ausnahmekleingedrucktes in einem unbekannten Anhang einer nicht veröffentlichten Ausführungsbestimmung?

  • ...klingt ja interessant! Wäre evtl. hilfreich um welches Bundesland es hier geht. Baurecht ist Ländersache.


    Ich habe hier in NRW die Installation einer Wallbox in meiner Garage bei der Gemeinde beantragt. Dabei habe ich eine ausschließlich private Nutzung angezeigt. Dem Antrag wurde stattgegeben und Düsseldorf hat mich großzügig mit 1.500,-€ Förderprämie unterstützt. Dabei flossen sicher auch Umstände wie die vorhandene PV-Anlage des Gebäudes und die Ausschreibung als Mischgebiet nach § 6 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit ein.


    Das Thema ist sehr spannend und der Unterschied Garage zu Carport auch signifikant.

  • In Schleswig-Holstein dürfen Carports ohne Baugenehmigung aufgestellt werden, wenn diese "verfahrensfrei" sind.
    Für Steckdosen und Beleuchtung gibt es keine Regelung. Wallboxen über 11Kw müssen beim Netzbetreiber beantragt werden.

  • Es geht genau um Schleswig-Holstein. Die Verfahrensfreiheit gilt streng genommen anscheinend nur für nicht elektrifizierte Carports, soweit die aktuelle Erkenntnis unseres RA. Ein Carport mit einer Steckdose ist juristisch exakt wohl kein Carport mehr. Die Regelungen sind allerdings wieder mal sowas von verschachtelt ...

  • Habe die Wallbox an der Hauswand montieren lassen. Ladekabel reicht bis zum Carport und E-Fahrzeug.

  • Habe die Wallbox an der Hauswand montieren lassen. Ladekabel reicht bis zum Carport und E-Fahrzeug.

    Die Idee ist gut! Schwierig wird nur wenn das Kabel dann über Verkehrswege geht, bei uns wäre das ein Fussweg den auch die Post nutzt ...

  • Für die Wallbox fällt mir da die Lösung ein, dass diese auf einem eigenen Ständer montiert wird und nicht am Carport selber.


    Selbst mit sonstigen Steckdosen kann man so verfahren, gibt ja diese lustigen Gartensteckdosen, wo die Dose selber in einem Gehäuse steckt.


    Nur bei Licht wird es halt schwierig.

  • Für die Wallbox fällt mir da die Lösung ein, dass diese auf einem eigenen Ständer montiert wird und nicht am Carport selber.


    Selbst mit sonstigen Steckdosen kann man so verfahren, gibt ja diese lustigen Gartensteckdosen, wo die Dose selber in einem Gehäuse steckt.


    Nur bei Licht wird es halt schwierig.

    3000W LED Strahler an die Hauswand und Licht ins Carport werfen ...