The White Hornet

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  • Das kann ich so nicht bestätigen.
    Meine Leistungssteigerung im 450 war mit Gutachten und wurde vom TÜV anstandslos eingetragen.
    Man muss allerdings unterscheiden zwischen Dingen, die eingetragen werden müssen und Dingen, bei denen es genügt, das Gutachten mitzuführen. Diese Regelungen kenn ich aber nicht. Vielleicht kann da jemand anderes weiter helfen.
    Beim Pop-Off-Ventil (nicht zu verwechseln mit dem Wastegate-Ventil) ist es so, dass es 2 verschiedene Versionen gibt. Die geschlossene Version leitet die Öldämpfe wieder in das System zurück. Dies wird so ab Werk verbaut und ist dementsprechend erlaubt. Ich glaub, der Audi TT z. B. hat so ein Pop-Off-Ventil. Dann gibt es noch die offene Version, wie sie im Zubehör angeboten wird und die es auch für den Smart gibt. Diese Ventile blasen das Öl ins Freie und sind somit höchst umweltbelastend und illegal, wenn auch saug... . :saint:
    Über die Vor- und Nachteile eines Pop-Off-Ventils gibt es gegensätzliche Meinungen.

  • So kenne ich das auch. Bisher gab es weder beim TÜV, noch bei der Dekra Probleme.
    Da gibt es auch keine Zusammenarbeit mit einzelnen TÜV-Stellen. Dann würden die Teilegutachten auch keinen Sinn mehr ergeben.

    Das hier habe ich noch bei DTE gefunden. DTE

  • Ich weiss, ich habe ja die DTE-Box drinn,Und auch ausgibig mit den Herrn von DTE in -Kontakt gewesen.
    Wenn ihr wollt gebe ich euch die Nummer vom TÜV.

    Ich leg das Tuning erst mal auf Eis.

  • Ich weiss, ich habe ja die DTE-Box drinn,Und auch ausgibig mit den Herrn von DTE in -Kontakt gewesen.

    Was sagt denn der Herr von DTE dazu, dass der TÜV das Teilegutachten nicht anerkennt? Sorry, aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass eine Prüfstelle ein Teilegutachten nicht anerkennt und die Eintragung verweigert.


    Natürlich unter der Voraussetzung, dass die Auflagen des Gutachtens erfüllt werden.

  • UiUiUi der TÜV von Rudolf hat ja echte Profis beschäftigt...


    Alles was hier zum Thema "Es muss eingetragen werden" stimmt!


    Eintragungsfreie Anbauteile benötigen eine ABE die immer mitgeführt werden muss (z.B. Felgen, Spoiler, Auspuffanlagen etc.) Das ist beim Box- und oder Steuergerätetuning nicht der Fall.


    Die BE erlischt mit allen Folgen, auch wenn ein TÜV-Mitarbeiter sagt dass es nicht eingetragen werden muss. Schriftlich wäre gut, aber das kriegst Du niemals - selbst vom dümmsten TÜV-Mitarbeiter in Deutschland.


    Ich gehe davon aus, daß mehr als 2/3 der Motortuningmaßnahmen nicht eingetragen werden. Ohne erhobenen Zeigefinger: Alle alt genug!


    Rudolf: Wenn Du es eintragen willst, dann gehe einfach woanders hin...


    PoWder

  • Hallo Powder, wenn ich das richtig verstanden habe, haben die TÜV-Koryphäen Rudolf nicht von einer Eintragung abgeraten, sondern sie haben sich schlicht geweigert, die Leistungssteigerung einzutragen.

  • Das hatte ich leider nicht erwähnt, sie haben von beidem abgeraten.Box und Steuergerät-
    Aber ich habe auch erwähnt dass sie gesagt haben dass, wenn es /also hier/ von Daimler genehmigt wird.kein Problem.
    LAsst doch allen ihren Spass, Tüv wie Tuner,alle freuen sich doch über etwas.
    Ich zZB über die Box die ich nicht eintagen lassen werde.

  • Habe ich auch so verstanden - und genau das ist falsch. Der TÜV hat nicht zu entscheiden von wem jemand seine Box kauft...


    ...LAsst doch allen ihren Spass...



    ...die ich nicht eintagen lassen werde.

    Aber sicher! Und die Schlussfolgerung kann ich verstehen.
    Ich hätte es nach dem Aufwand nicht anders gemacht...