Dachträger mit Dachbox für Smart 453 for four mit Faltdach.

Falls Du Interesse am neuen elektrischen smart #1 hast... - Besuche unser neues Forum! smart #1 Forum (Hinweis kann durch Klick auf das x geschlossen werden!)
  • So, nochmal Dachträger,


    nach einigen Telefonaten und etwas Schriftverkehr, wurde mir folgendes mitgeteilt:


    E-Mail cs.deu.smart@cac.smart.com


    Sehr geehrter Herr Wemssen,
    vielen Dank für Ihre E-Mail vom 6. September 2019.
    Schön, dass Sie sich mit Ihrer Frage zu der Dachlast des smart forfour turbo an uns wenden. Gerne habe ich mit unserer Fachabteilung Rücksprache gehalten und kann Ihnen die folgende Information mitteilen.
    Laut unseren Technikern ist es beim smart nie vorgesehen gewesen die Montage von Dachträgern zu ermöglichen. Leider hat unser smart ab Werk nicht die Eigenschaft Dachträger oder Dachlasten aufzunehmen. Gerne kann ich Ihnen auch den Hinweis geben, dass der Renault Twingo und der smart sich viele Baugruppen teilen. Allerdings ist die Karosserie anders entwickelt und erfüllt andere Sicherheitsstandards.
    Ich würde mir wünschen, wenn Ihnen diese Information weiter geholfen hat. Wenn Sie weitere Fragen haben können Sie sich gerne wieder an meine Kollegen oder an mich wenden.


    Freundliche Grüße nach München


    Auf die Nachfrage, ob der Twingo nun das stabilere Fahrzeug sei, wollte man mir nicht antworten ;) auch nicht, ob der Smart denn wenigstens die notwendige statische Last erfüllt.
    Bin dann zum TÜV-Süd gefahren, wegen Einzelabnahme. Der nette Herr sagte mir dann, dass dies ein Thema der Ladungssicherung darstellt und für den TÜV nicht von Bedeutung sei. Er gehe eher davon aus, dass von Seiten Mercedes kein Interesse bestand (aus welchen Gründen auch immer), eine Prüfung mit Dachlast und Stützlast vorzunehmen und sie einfach 0 kg eintragen ließen. Das wird auch immer häufiger bei E- Fahrzeugen gemacht. Hier will man wohl keinen Ärger, wegen der Reichweite. Was die Tragfähigkeit und Steifiggkeit der Karosse anbelangt, äußerte er keine Bedenken.


    So, hoffe etwas mehr Licht in‘s Dunkel gebracht zu haben. No risk, no fun

  • Das heisst aber doch, daß dein Smart weiterhin eine Dachlast von 0kg eingetragen hat und du im Falle eines Unfalls immer mit den Vorwürfen " Sie håtten da nichts aufladen dürfen" konfrontiert wärst. Je nach entstandener Schadenhöhe werden findige Juristen und Gutachter dir daraus einen Strick drehen wollen um Kosten für Versicherungen zu vermeiden. Dabei geht es nicht um Peanuts. Ich male jetzt mal extrem schwarz: durch ein plötzliches Ausweichmanöver kippt das Auto und erwischt einen hochbezahlten Fußgänger der von da an ein Pflegefall im Rollstuhl ist. Er kann nicht mehr arbeiten, braucht einen rollstuhlgerechten Umbau seines Wohnhauses und tägliche Betreuung.Zusätzlich fordert er (oder ein Anwalt) einen Ausgleich für den lebenslangen Verdienstausfall u.s.w.. Da freut sich doch der Versicherer, wenn er eine Sparlücke findet.
    Ich weiß, weit hergeholt, vermutlich rechtlich völlig falsch. Aber mir wäre so ein Risiko einfach zu hoch. Dann lieber ein "geeignetes" Auto zum Transportieren. Oder auf gut Deutsch: Schei$$ auf die Dachbox... (sorry für den Kraftausdruck, aber das beschreibt es einfach am Besten)

  • Stimmt bedingt,


    dass heißt, dass es sich um eine Ladungssicherung handelt, für die ich verantwortlich bin. Das gilt aber auch für eine Dachlast mit 50 kg. Wenn diese überschritten ist und das gilt mit Sicherheit für einige, so ist dies ebenso grenzwertig. Die Frage ist, wie das Gericht entscheidet, ob es sich bei einem Unfall, um einen Unfall mit nicht zulässiger Dachlast handelt, oder wegen nicht zulässiger Dachlast. Ich habe nun mal das Auto, einen Zweitwagen werde ich mir zur jährlichen, einmaligen Nutzung nicht zulegen können. So bleibt nur zu hoffen, dass Verstand und Fahrverhalten, eine glückliche Beziehung eingehen und mir der Himmel nicht auf den Kopf fällt.

  • Na ja, Leihwagen für einmaligen Transport am Tag schon, aber ich brauche das für mehrere Wochen, wobei ich nach der Hinfahrt, die Box abnehme. Aber da der Sohn ja vom Smart Center, auch einen Träger mit Box bekam, kann es ja nicht ganz so gefährlich sein.

  • ...dessen Smart hat aber auch ein Panoramadach, allerdings weiß ich nicht ob da eine Dachlast eingetragen ist.


    Er hat das auch nicht weiter hinterfragt. Er hat eine Rechnung über die Teile vom SC, ausgestellt für seinen Smart mit seinem Kennzeichen, das reiche ihm.

  • Das heisst aber doch, daß dein Smart weiterhin eine Dachlast von 0kg eingetragen hat und du im Falle eines Unfalls immer mit den Vorwürfen " Sie håtten da nichts aufladen dürfen" konfrontiert wärst. Je nach entstandener Schadenhöhe werden findige Juristen und Gutachter dir daraus einen Strick drehen wollen um Kosten für Versicherungen zu vermeiden. Dabei geht es nicht um Peanuts. Ich male jetzt mal extrem schwarz: durch ein plötzliches Ausweichmanöver kippt das Auto und erwischt einen hochbezahlten Fußgänger der von da an ein Pflegefall im Rollstuhl ist. Er kann nicht mehr arbeiten, braucht einen rollstuhlgerechten Umbau seines Wohnhauses und tägliche Betreuung.Zusätzlich fordert er (oder ein Anwalt) einen Ausgleich für den lebenslangen Verdienstausfall u.s.w.. Da freut sich doch der Versicherer, wenn er eine Sparlücke findet.
    Ich weiß, weit hergeholt, vermutlich rechtlich völlig falsch. Aber mir wäre so ein Risiko einfach zu hoch. Dann lieber ein "geeignetes" Auto zum Transportieren. Oder auf gut Deutsch: Schei$$ auf die Dachbox... (sorry für den Kraftausdruck, aber das beschreibt es einfach am Besten)


    Das ist im Übrigen total falsch (und ich empfehle generell rechtliche Sachverhalte von Juristen klären zu lassen).



    Die Autohaftpflichtversicherung ist nämlich eine Pflichtversicherung und muss bei einem Versicherungsfall, gesetzlich verankert, immer zahlen.
    Dies hat den Hintergrund, dass das Opfer in dem Fall nicht auf seinem Schaden sitzen bleiben soll, weil die Versicherung sich irgendwelche Gründe einfallen lässt nicht zahlen zu wollen.


    Ob diese Gründe gerechtfertigt sind oder nicht sei dahin gestellt und spielt nur geringe Relevanz.


    Im Falle einer groben Fahrlässigkeit und Pflichtverletzung des Haftpflichtnehmers kann die Versicherung Regreß fordern, dieser ist aber gemäß AKB begrenzt und weit nicht so hoch dass man damit in die Armut getrieben wird.

  • @Mad: Hab ich doch geschrieben: "... Vermutlich rechtlich völlig falsch...".
    Trotzdem unnötiges Risiko. :)
    Fakt ist: keine Hersteller Freigabe und damit ist jeglicher weitere Gedanke daran sinnlos.

    Ich darf Dich doch korrigieren, wenn ich schon was besser weiß, oder?


    Wobei mir eh nicht klar ist, wieso Du was schreibst und darstellst von dem Du selber sogar ausgehst dass es falsch ist ?(
    Aber ich muss ja nicht alles verstehen.


    Das Risiko selbst darf IMHO jeder für sich bewerten und eingehen.

  • Ich sag es noch einmal. Es geht hier um Ladungssicherung. Diese ist in vielen Fällen falsch durchgeführt, egal ob 0 kg, 50, oder100 kg Dachlast. Aber egal, jeder soll tun was er für richtig hält, solange niemand sonst geschädigt wird. Und ich denke mal, dass es hier weniger um Sicherheit geht, sondern um Einsparungen, sonst hätte der Twingo niemals eine 60 kg Dachlast bekommen.


    Aber davon mal abgesehen, bin ich schon fast fertig mit dem Schlafmobil
    8085BD08-094A-4CC2-9B6C-2D547AD1DE35.jpegC337E39C-281F-4ED1-B8EE-56A6B36B4A33.jpeg