1. Motor anlassen, Fahrlicht ausschalten (nicht auf Automatik): Das TFL im Scheinwerfer muss strahlend hell reinweiß leuchten (Ich weiß, "strahlend" und "reinweiß" ist subjektiv, aber taugt wohl als Anhaltspunkt. Ich will hier keine Wellenlängebereiche nach StVZO anführen.)
FUNKTIONIERT EINWANDFREI!
2. Blinker links für einige Zeit und Blinker rechts für einige Zeit betätigen. Das Blinklicht muss "reingelb" aufleuchten. Leuchtet es mehr weiß als gelb: Hauptuntersuchung durchgefallen. Früher war dann von den gelb lackierten Blinkerglühlampen der Lack alterungsbedingt abgeblättert.
FUNKTIONIERT EINWANDFREI!
3. Blinker ausschalten, Warnblinklicht für einige Zeit einschalten. Anforderung wie unter 2.
FUNKTIONIERT MIT DEUTLICH GEDIMMTES TFL
4. Fahrlicht einschalten. Das strahlend helle TFL muss deutlich dunkler werden, um Blendungsvorschriften nach StVZO zu genügen. Prüfung der Blinkfunktionen wie unter 2 und 3. Das Blinklicht muss wiederum "reingelb" aufleuchten. Falls das abgedunkelte TFL weiterhin an bleibt, könnte das gelbe Blinklicht ungewohnt leicht weißlich wirken. Vermutlich fällt das dann in den Ermessensspielraum der Prüforganisation.
FUNKTIONIERT TEILWEISE
TFL WIRD DEUTLICH DUNKLER
BLINKER GEHT ZUSAMMEN MIT DEUTLICH DUNKLEREN/GEDIMMTEN TFL
5. Motor aus, Fahrlicht aus, Zündung an oder aus (ist egal). Warnblinklicht einschalten. Hier sollte sich die "reingelbe" Blinkerfarbe zeigen. Das dient als Vergleichswert. Das Seitenblinken beim Smart geht nur bei Motorlauf.
FUNKTIONIERT EINWANDFREI!