...Gestzeslage ist die, wie von Klaus im #6 beschrieben. Die meisten Händler handhaben es auch genau wie von Klaus in jenem Beitrag beschrieben.
Die Forderungen bei einem Rücktritt sind auch im Vertrag festgelegt, stehen aber in keinem Verhältnis zu möglichen Verlust des Händlers.
Aus diesem Grund wird die Auslieferung bei einem sofort verfügbaren Fzg. auch gerne um 14 Tage verzögert, oder -wie im o.a. Fall - Als Umtauschrecht ausgelegt.
Und dies nicht ohne Grund, wie man sehen kann...
@TE, eine Klärung kannst Du nur mit Deinem Händler erreichen. Falls Du Rechtsmittel einlegen willst, wird das Deine Position nicht unbedingt verbessern.