Smart nach Kauf zurück geben / Vertrag widerrufen

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  • ...Gestzeslage ist die, wie von Klaus im #6 beschrieben. Die meisten Händler handhaben es auch genau wie von Klaus in jenem Beitrag beschrieben.


    Die Forderungen bei einem Rücktritt sind auch im Vertrag festgelegt, stehen aber in keinem Verhältnis zu möglichen Verlust des Händlers.


    Aus diesem Grund wird die Auslieferung bei einem sofort verfügbaren Fzg. auch gerne um 14 Tage verzögert, oder -wie im o.a. Fall - Als Umtauschrecht ausgelegt.


    Und dies nicht ohne Grund, wie man sehen kann...


    @TE, eine Klärung kannst Du nur mit Deinem Händler erreichen. Falls Du Rechtsmittel einlegen willst, wird das Deine Position nicht unbedingt verbessern.

  • ...Ein generelles Widerrufsrecht von 14-Tagen gibt es nach meinem Kenntnisstand so nicht...


    Doch doch... wenn Du als Privatperson (nicht als Firma) mit einem Unternehmen (Autohaus, Autohändler) einen Kaufvertrag für ein Fahrzeug abschließt, hast Du 14 Tage Zeit den Vertrag zu widerrufen.

  • einfach mal lesen und mit dem Verkäufer sprechen.


    Punkt, Schluss, Aus 8) Jede weitere Diskussion bringt meiner Meinung nach nichts und wie stand es im 2. Beitrag, keine Rechtsberatung. Alles andere ist Mutmaßung und Laienwissen, Oder-Neiße-Linie einer von Euch Rechtsanwalt?

  • Ein 14-tägiges Rücktrittsrecht gibt es grundsätzlich nur bei Käufen außerhalb von Geschäftsräumen: Online-Bestellungen, Haustürgeschäfte,..
    Gleiches gilt für Bauverträge, Kreditverträge, Lieferung auf Raten und Versicherungsverträge.


    Ansonsten: Geschlossene Verträge sind einzuhalten.

    Lt. Vertrag sollte eine Rückgabe ja innerhalb von 14 Tagen problemlos möglich sein.

    Das ist auch meine Information, Näheres findest du in den Vertragsbedingungen zur "jung@smart Garantie".

  • Mir wurde im April im SmartCenter Berlin zur eventuellen Rückgabe folgendes schriftlich vereinbart, dass es 0,67 %* pro 1000 Kilometer kostet und 2 %* für den (neu eingetragenen Besitzer) in Rechnung gestellt werden.
    *) jeweils vom Kaufpreis (Brutto)


    Aber Achtung: Das gilt bei einer Rückgabe und Neubestellung bzw. Umtausch. Einfach so, als "Leihwagen" für 14 Tage gibt es nämlich nicht!

    3 Mal editiert, zuletzt von Andi-THF ()

  • 14Tage Rückgabe nur bei Fernabsatz (Prüfung der Ware nicht Möglich) & bei Haustürgeschäften.


    Smart „Rückgabe“ ist auch keine Rückgabe sondern ein Umtausch und gilt - nur bei jung@smart - für 10tage.


    Was ihr vielleicht meint ist der Widerruf der Finanzierung- die liegt nämlich bei 14tagen. Wenn diese rechtmäßig widerrufen wird & der Verkauf des Fahrzeuges an die Finanzierung geknüpft ist /war ist in der Folge das Fahrzeug nicht mehr bezahlt und geht vom Besitzer zurück an den Eigentümer. Nutzungsdauer und Zinsen müssen aber bezahlt werden.

    Quellen:
    Generelle Rückgabe & BGB Gestze im Internet
    eigene Quelle/Bild
    BGB Gesetze im Internet 495



    Alles andere ist eine freiwillige Leistung des Vertragspartners.

  • Exakt aufgrund des hier geschilderten Falls macht unser Skoda-Händler es mittlerweile so, dass er bei einem Auto-Verkauf das Datum der Auslieferung generell 15 Tage nach Vertragsabschluss legt, ..... Er hat es nämlich schon erlebt, dass jemand ein Auto gekauft hat, und es ihm dann kurz vor Ablauf des 14-tägigen Rücktrittsrecht wieder auf den Hof gestellt hat und den Kaufvertrag widerrufen hat. Er, der Händler, hatte dann den gesamten Aufwand der Rückabwicklung am Hals....


    Das ist genau die „Geschichte“ dass die Finanzierung 14Tage widerrufen werden kann. Nicht der Kaufvertrag. Beim Kaufvertrag beginnen Fristen/Garantien etc mit dem Gefahrenübergang (Anmeldung bzw Übergabe an Kunde) und eben nicht bei Unterschrift des Vertrages. Bspw. wäre sonst ein Teil der gesetzlichen Gewährleistung ja schon vorbei bevor das Auto auf dem Hof steht (Lieferzeiten).


    Das der Verkäufer die Arbeit hat ist halt so.
    -> Betriebsrisiko und 100% im Preis mit einkalkuliert. Genauso wie eine Beratung ohne Abschluss.

  • ...hmm, habe meinen Brabus in 08/2018 auch gekauft(Privatkauf mit Überweisung). Auch bei mir steht die 14-tägige Umtauschklausel im Kaufvertrag.


    Wie beim TE, die Umtauschklausel, ich habe das offenbar mit der Garantie-Verlängerung fürs 3. und 4. Jahr verwechselt! Darauf bezog sich das 14-tägige Widerrufsrecht nämlich.