Smart nach Kauf zurück geben / Vertrag widerrufen

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  • Hallo ihr lieben, schönen ersten Advent erstmal,


    Habe am Mittwoch diese Woche einen forfour direkt in einer Daimler Benz Filiale gekauft.


    Der Gesamtbetrag würde vorab komplett überwiesen und eine 2 jährige jung@smart Garantie erhalten


    Lt. Vertrag sollte eine Rückgabe ja innerhalb von 14 Tagen problemlos möglich sein.


    Mit Rückfahrts Kilometern wäre ich dann ca 700 Kilometer damit gefahren.


    Wisst ihr, mit welchen finanziellen Einbußen ich zu rechnen habe ? Im Vertrag steht da leider nichts Konkretes.


    Ist eine Vertragsumschreibung auf eine andere Privatperson problemlos möglich (sofern ich ihn doch privat verkaufen sollte) ?

  • ...eine kostenlose Rechtsberatung ist in Foren unzulässig, daher wirst Du keine verbindliche Auskunft erhalten.


    ICH würde mich mit dem Verkäufer in Verbindung setzen! Für Deinen Rückgabewillen wird es ja einen guten Grund geben. Versuche Dich mit ihm zu einigen. Die 700km werden mMn. das geringste Problem sein, ich denke dass die Zulassung auf Dich und somit ein weiterer Fahrzeughalter viel schwerer wiegt.

    Ist eine Vertragsumschreibung auf eine andere Privatperson problemlos möglich (sofern ich ihn doch privat verkaufen sollte) ?

    Du kannst das Fahrzeug natürlich weiter verkaufen, es gehört ja nun Dir. Solltest Du es auf (D)eine Firma gekauft haben, beachte die MWSt-Regelungen!


    EDIT: In dem Vertrag steht doch ganz klar wie es ausgehen wird :!:

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    Lt. Vertrag sollte eine Rückgabe ja innerhalb von 14 Tagen problemlos möglich sein.


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    Habe keine Ahnung von den Smart Verträgen.


    Da steht aber nichts von einer Rückgabe, sondern es handelt sich um einen eventuellen Umtausch gegen ein anderes Fahrzeug welches der Händler anbietet.




    Die zweite Kopie (Widerruf) befasst sich offensichtlich mehr mit Versandgeschäften.

  • Generell hat man ja als Privatkäufer ein 14-tägiges Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag, wenn man das Auto bei einem Autohaus, Händler, etc. kauft. Exakt aufgrund des hier geschilderten Falls macht unser Skoda-Händler es mittlerweile so, dass er bei einem Auto-Verkauf das Datum der Auslieferung generell 15 Tage nach Vertragsabschluss legt, auch wenn das Auto quasi mitnahmefähig auf dem Hof steht. Er hat es nämlich schon erlebt, dass jemand ein Auto gekauft hat, und es ihm dann kurz vor Ablauf des 14-tägigen Rücktrittsrecht wieder auf den Hof gestellt hat und den Kaufvertrag widerrufen hat. Er, der Händler, hatte dann den gesamten Aufwand der Rückabwicklung am Hals. Deswegen macht er das nicht mehr.

  • Seit wann hat man bei einem verbindlichen Kaufvertrag, welcher beim Händler abgeschlossen wird, REGULÄR ein Rücktrittsrecht?


    Kenne das nur durchs Fernmelde-Absatzgesetz oder (eventuell) bei einen Kaufvertrag gekoppelt mit einer Finanzierung.

  • Du hast als Privatmann, wenn Du beim Händler ein Fahrzeug kaufst, immer ein 14-tägiges Widerrufsrecht, steht auch so im Kaufvertrag und in der Widerrufsbelehrung drin. Ich habe das gerade wieder gestern erlebt, als ich den Kaufvertrag für ein neues Auto unterschrieben habe, das am Donnerstag ausgeliefert wird. Ich kenne den Händler so gut, dass ich den Wagen am Donnerstag auf alle Fälle in Empfang nehmen werde.

  • zum Widerrufsrecht beim Autokauf sollte man lieber genau recherchieren oder sich kundig machen. Ein generelles Widerrufsrecht von 14-Tagen gibt es nach meinem Kenntnisstand so nicht. Handelt es sich um ein sogenanntes Fernabsatzgeschäft (Abschluss über Fernkommunikationsmittel), profitiert allerdings der Kunden vom Widerrufsrecht, nachdem ein Kaufvertrag für ein Auto unterzeichnet wurde. Einige Händler bieten aber tatsächlich auch ein Umtausch oder Rückgaberecht bei herkömmlichen Käufen an, das ist aber doch vermutlich eher die Ausnahme. LG und Augen auf beim Autokauf ;)

  • Wenn ich mir überlege wieviel Zeit und Fahrkilometer mancher für eine Auswahl des richtigen Nachfolgers für sein aktuelles Auto aufwendet... . Da ist ein Rücktritt doch völlig sinnbefreit. Dann fängt man ja wieder bei Null an. ?(