Mir würde so ein bisschen mehr Rekuperation reichen, das bräuchte auch nicht eingetragen werden, ist ja ein bisschen wie bessere Bremsen
Kann der ED EQ durch Tuning modifiziert werden?
-
- fortwo
- smartnr5
Falls Du Interesse am neuen elektrischen smart #1 hast... - Besuche unser neues Forum! smart #1 Forum (Hinweis kann durch Klick auf das x geschlossen werden!)
-
-
Mein Traum wäre ja Rekusteuerung über Schaltpaddels
-
Mir würde so ein bisschen mehr Rekuperation reichen, das bräuchte auch nicht eingetragen werden, ist ja ein bisschen wie bessere Bremsen
Sicher? Ich hätte das ja auch vermutet, aber wenn ich so diese ganzen TÜV-Ansichten zum Tuning nachlese, dürfte auch die erhöhte Rekuperation nicht von der Typgenehmigung umfasst sein. Damit ist auf jeden Fall eine Eintragung erforderlich; auch weil die Fahrdynamik des Fahrzeug dadurch verändert wird und durch die erhöhten Ströme der Akku mehr belastet wird als in Serie, was z.B. eine Brandgefahr erhöhen könnte.
Ohne Gutachten des Tuners müsste man dann wohl selbst ein Gutachten dem TÜV vorlegen, damit das bei einer Einzelabnahme dann eingetragen werden kann.
-
Ich sehe das immer ein bisschen pragmatischer. Hab früher auch schon nicht alles eintragen lassen. Was nicht auffällt, man muss ja nicht jeden auf Alles rauflupfen (schwäbisch). Hier ist das ähnlich. Bei einer Softwareänderung für eine höhere Rekuperationsleistung ist eine Mehrleistung ja nicht nachweisbar und wer kann schon prüfen, vergleichen, ob die Karre jetzt stärker rekuperiert, als vorher oder ein Vergleichsfahrzeug? Klar gehe ich mit, dass ich die Technik nicht stressen möchte, was durch eine höhere Rekuperationsleistung evtl. passiert. Hat nicht der Brabus Ultimate so Schaltpaddles für die Rekuperationsstufen? Also sollte es ja die Renault-Maschine und unsere Batterie ja abkönnen.
-
Hallo vwcruiser ....
Hab früher auch schon nicht alles eintragen lassen.
Im Falle eines Falles ..... freut sich deine Versicherung.
Nicht zu verantworten, so ein Verhalten.
VG
-
... letztendlich ist das mit der Eintragung eigene Risikobewertung. Bei einem Unfall mit höherem Sachschaden oder gar Personenschaden bei nicht ganz klarer Schuldfrage wird aber mit Sicherheit das Motorsteuergerät auch ausgelesen. Und den Ärger danach mit der Versicherung möchte ich nicht haben. Und aus eigener Erfahrung weiß ich: die Unfälle passieren nicht immer nur den anderen ...
-
Muss ich jetzt ein schlechtes Gewissen haben, dass die 8Y mit Winterreifen auf den beiden 453ern auch nicht freigegeben sind?
-
Warum sollten die nicht frei gegeben sein?
-
Warum sollten die nicht frei gegeben sein?
Siehe Liste im WIS (nicht für BM 453.091, 453.391 und 453.491). Wurde hier glaub schon mal gepostet. Ich darf das nicht. Generell keine 16" Winterreifen auf ED/EQ.
-
Tatsächlich, war mir bisher nicht bekannt . Was für ein Bullshit Naja, die nächsten werden eh Ganzjahres auf meinen Sommerfelgen.