Nebelleuchten gehen beim R-Gang an

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  • Warum sollte das nicht sein dürfen ?
    brauchst du beim rückwärts fahren im Dunkeln kein Licht um zu sehen was hinter deinem Auto ist?
    Oder dürfen die anderen Verkehrsteilnehmer nicht sehen das du gerade dabei bist rückwärts zu fahren oder fahren zu wollen?


    Ich kenne das so von ziemlich jedem Auto dass ich mal besessen habe



    Zumindest mal wenn du die „Nebler“ hinten meinst.

    Einmal editiert, zuletzt von Chrabus ()

  • ...nur wenn das Abbiegelicht aktiviert ist. Alle, bei denen das Abbiegelicht nicht wekseitig, oder nachträglich aktiviert wurde, haben das nicht. Wurde ab Mitte 2016 eingeführt. Liegt auch ein wenig am Softwarestand des Steuergerätes.


    Lässt sich mit DDT4all zu- bzw. abschalten. Ich habe das Abbiegelicht deaktiviert, weil ich es albern finde. Ich kenne aber auch Leute die darauf großen Wert leg(t)en, da habe ich es auch schon aktiviert...



    ...jeder wie er eben mag!


    Gibt auch einen alten Thread dazu, in dem es um die Nachrüstung/ Freischaltung der NSW geht. Könnt ihr euch aber selbst raussuchen...

  • @Chrabus für hinten gibt es weiße Rückfahrscheinwerfer. Und Nebelscheinwerfer dürfen meines Wissens nach nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schnee verwendet werden (Ausnahme bildet wohl die Funktion als Abbiegelicht).
    Daher verwundert es mich, daß der Fahrzeughersteller die Nebler bewusst außerhalb dieser Vorgaben beim Rückwärtsfahren einschalten darf. Könnte natürlich sein, daß das Abbiegelicht beim Rückwärtsfahren leuchten darf, aber sicher nicht die Nebelscheinwerfer. ;):saint: Vielleicht ist da eine Bestimmung an mir vorbei gegangen oder es handelt sich um einen (von den Behörden) unbemerkten Fehler.

    Klein T. 😁

    :blackred:
    42 Coupe prime 66kw twinamic