Kfz Steuer

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  • das Prüfverfahren und den damit einhergehenden höheren CO2 Ausstoß.
    Der Staat ist halt schlau wenn es um Steuereinnahmen geht..

  • @Andi-THF


    Neues CO2 - Messverfahren (früher NEFZ - jetzt WLTP).
    D.h., die Kfz-Steuer wird neu berechnet – und dürfte für die meisten neu zugelassenen Autos ab dem 1. September 2018 steigen.


    Die Kfz-Steuer hat einen Sockelbetrag, der sich nach dem Hubraum berechnet. Hinzu kommt die Steuer auf den Schadstoffausstoß. Je Gramm Kohlendioxid pro Kilometer werden 2 Euro fällig, aber erst ab 95 Gramm. Das ändert sich nicht. Es ändert sich „nur“ die Berechnungsgrundlage für den CO2-Ausstoß. Das bisherige Abgas-Messverfahren NEFZ („Neuer Europäischer FahrZyklus“) wird abgelöst vom WLTP. WLTP steht für „Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure“. Ganz grob gesagt soll WLTP die Realität auf der Straße besser abbilden als NEFZ. Höheres Maximaltempo, längerer Testzyklus und realistische Beschleunigung zeichnen das neue Verfahren aus. Das alles bedeutet aber, dass der CO2-Ausstoß in der Regel größer ist. Es werden also in der Theorie meist mehr Gramm CO2 pro Kilometer in die Luft geblasen. Und deshalb steigt die Kfz-Steuer.


    Früher (bis 8/2018):
    Smart 453 nach NEFZ = ca. 94 Gramm CO2 pro Kilometer



    Heute (ab 9/2018):
    Smart 453 nach WLTP = 134 Gramm CO2 pro Kilometer

  • Früher (bis 8/2018):
    Smart 453 nach NEFZ = ca. 94 Gramm CO2 pro Kilometer


    Heute (ab 9/2018):
    Smart 453 nach WLTP = 134 Gramm CO2 pro Kilometer

    Früher (bis 5/2018):
    Smart 453 nach NEFZ = ca. 94 Gramm CO2 pro Kilometer


    von 5-8/2018 NEFZ in WLTP umgerechnet nach Hersteller Verbrauchsangaben.


    Ab 9/2018 tatsächliche Werte nach WLTP

    42 453, EQ, EZ 11/2022 mit OVMS App

    42 453, 90PS, EZ 01/2018

    42 451, MHD, EZ 03/2012

    Einmal editiert, zuletzt von zorg_453 ()

  • Leute ihr müsst mir helfen :(


    Folgendes:


    Ich habe meinen Smart im November 2018 (Leasingfahrzeug daher damals bei Anmeldung keine CO2 Daten gehabt) zugelassen.
    Damals stand im Fahrzeugschein bei V.7 111g und ich habe anschließend einen Bescheid über 52€ bekommen.


    2 Monate später kommt auf einmal vom KVR Post mit einem neuen Fahrzeugschein, in welchem auf einmal bei V.7 132g steht und unten bei 22 der Zusatz "Korr. NEFZ-CO2W::111" anschließend ein paar Wochen später kommt wieder ein Brief von der Steuer mit nochmal 54€!!


    Ist diese Korrektur rechtens und kann ich den Händler irgendwie damit belangen, da ich bei Übergabe definitiv den Fahrzeugschein mit 111g in der Hand hatte und niemals wusste dass es jetzt doch über 100€ im Jahr sind!!


    Finde das einfach nur frech und am Telefon beim Hauptzollamt wird mir einfach nur gesagt "ist halt jetzt so"!


    Bitte um Hilfe :(

  • Ist die EZ 11/2018 oder hast du das Fahrzeug nur zu dem Zeitpunkt übernommen? Wann genau ist die EZ erfolgt?


    Lies dich in diesen Thread hier ein und dann weißt du wie dein Fahrzeug besteuert werden sollte.
    Kannst auch mal in die COC Papiere reingucken was dort drin steht.


    https://www.allianz-autowelt.de/kfz-steuer/rechner/


    Variante 1 (MEIN FAHRZEUG ALS REFERENZ):
    EZ 08/2015
    Hubraum: 898 ccm
    CO2: 97 g/km
    Steuer: 22€ / Jahr


    Variante 2:
    EZ 11/2018
    Hubraum: 898 ccm
    CO2: 111 g/km
    Steuer: 50€ / Jahr


    Variante 3 (DAS SOLLTEST DU ZAHLEN!:(
    EZ 11/2018
    Hubraum: 898 ccm
    CO2: 132 g/km
    Steuer: 92€ / Jahr


    52€ + 54€ = 106€, da ist bei der Berechnung deiner KFZ-Steuer definitiv was falsch gelaufen.
    Sowas kann man auch selbstständig klären indem man sich informiert und entsprechend seiner Widerspruchsfrist einen begründeten Widerspruch einlegt. Sollte der Widerspruch nicht zum gewünschten erfolg führen, kann man immer noch zum Anwalt gehen im zweiten Schritt.