Ich hatte diesbezüglich ein längeres telefonisches Gespräch mit einer mir namentlich bekannten Dame vom KBA.
Kurzaussage: Ist ein E-Prüfzeichen dran, kann man es auch im öff. Strassenverkehr verwenden.
Kurz mal OT und dann wieder zurück: diese Aussage ist insofern interessant, da es bezüglich des Themas "LED Kennzeichenbeleuchtung" recht kontrovers diskutiert wurde. Meine haben, wie wohl auch alle anderen, die Kennzeichnung E4 (Holland). Dies soll angeblich illegal sein, weil es bei uns E1 sein müsste. Das stimmt so aber nicht mit der Aussage der Dame vom KBA überein. Jetzt weiß man bald gar nicht mehr, woran man sich orientierten soll.