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  • Hallo zusammen,
    habe vergangene Woche im Autohaus ein neues Fahrzeug aus der Ausstellung gekauft. Dauert ein paar Tage bis ich das Fahrzeug abholen kann. Frage : Ist es normal, daß das Fahrzeug unverschlossen in der Ausstellung stehen bleibt und jeder, der sich dafür interessiert, probesitzen kann und darin rumrutscht und rumtatscht ? ( Meinen Smart habe ich nicht in Zahlung gegeben :thumbup: ! )
    Gruß
    SOS

  • dann sage dem Verkäufer doch, der möge den Smart abschließen, nicht dass noch etwas verschmutzt oder sogar Kratzer in das Plastik kommen.


    Weil das müsste das SC ja wieder richten lassen , auf Ihre kosten.


    Und bei Übergabe gaaaaaanz genau alles Überprüfen.

  • wie will man sagen, was vor dem Kauf und was nach dem Kauf von Fremden verursacht wurde ????

    Passion 90 PS twinamic in Cool Silver, Tridion Graphite Grey matt :raibru: Brabus-Sportpaket...



    Wer etwas will, sucht Wege.
    Wer etwas nicht will, sucht Gründe.

  • wie will man sagen, was vor dem Kauf und was nach dem Kauf von Fremden verursacht wurde ????

    Der Eigentum wechselt erst bei der Übergabe (Übereignung).
    "Übereignung" bedeutet, dass der Smart vom Käufer in Empfang genommen wird und in dessen Hände übergeht (Gefahrenübergang).
    Mit Abschluss des Kaufvertrags hat @SOS nur den Anspruch auf die Übergabe erhalten.


    Solange der der Smart in der Ausstellung steht und der Käufer nicht zur Abholung aufgefordert wurde (Aussonderung), ist der Händler der Eigentümer und trägt alle Risiken. Daher kenne ich es auch so, dass verkaufte Kfz aus Eigenschutz abgesperrt werden.