Was darf eine Werkstatt?

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  • Moin moin,


    ich bin gerade etwas überfragt und sauer. Hintergrund ist, dass ich meinen 42 in einer Smart Werkstatt (wegen Garantie) abgegeben habe. Ich habe Probleme mit dem Motor und dem Verdeck, welche ab Geschwindigkeiten von 150km/h auftreten. Jetzt erzählt mir der Meister dort, dass sie es gar nicht richtig überprüfen können, weil sie selber nur irgendwas um die 135km/h fahren dürfen (und 140km/h sowieso schon die Grenze von so einem Smart wäre). Jetzt frage ich mich, ob die mir einfach nur einen Scheiß erzählt haben oder ob es bei Werkstätten irgendwie wirklich so geregelt ist, wie schnell sie fahren dürfen!? Ich meine, der 453 ist für Geschwindigkeiten von bis zu 180km/h ausgelegt und wenn es auf dem Papier steht, muss auch geliefert werden.


    Ich hatte echt das Gefühl, dass der Meister erst seit gestern mit Smart zu tun hätte und vorher bei ATU zuständig war...wenn man sich den anderen Blödsinn von dem angehört hat. Ich wäre ja am liebsten wieder mit meinem Smart gegangen, bekomme auf die Schnelle aber bei anderen Werkstätten keinen Termin.

  • Ich habe keine Ahnung, aber das Thema Probefahrten über 130km/h ist wohl ein versicherungstechnisches Problem.

    Könnte sein, daß da die Berufsgenossenschaft aussteigt, falls der Mitarbeiter verunfallt?

    Klein T. 😁

    :blackred:
    42 Coupe prime 66kw twinamic

  • Biete doch an, dass Du die Fahrt ausführst und nimmst den Meister mit.


    *Friedenspfeife*

    • 450 Cabrio 45kw
    • 453 Coupe 90PS twinamic Panorama Dach
    • Abarth Punto Evo
    • 453 Brabus Cabrio
    • Mercedes CLA Shooting Brake
  • Das Problem hatte Ich vor 5 Jahren schon, meiner hatte anfangs ja extreme Probleme beim

    Bremsen aus höheren Geschwindigkeiten, die Werkstatt Mitarbeiter durften auch nicht, Ich

    konnte damals glücklicherweise den Service-Mitarbeiter, den Ich seit Jahren kannte, davon

    Überzeugen, das er selbst eine entsprechende Hochgeschwindigkeits Probe- Testfahrt machte.


    Und erst dann wurde mein „Mangel“ auch entsprechend erkannt, gemeldet, und tatsächlich

    nach 3 Monaten, durch ein neues Software Update behoben.