Greenflash Spoiler Satz am Bj.17 ed montierbar ?

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  • Moin,


    wir hatten hier ab und zu Probleme mit online bestellten Schildern.. sie verblichen nach kurzer Zeit .. dann gibts Probleme mit der Rennleitung. Sogar heftige Probleme - Urkundenfälschung.


    Gruß, Jörg

  • Wo wir eh schon beim Thema abgewichen sind :)


    Ich bin etliche Jahre mit dem grauen " Lappen" durch die Gegend gefahren, da war der nachträglich gesetzte Stempel nicht mehr zu sehen, dieser hatte mir bescheinigt das ich auch zum Fahren von PKW berechtigt bin, markiert war nur Klasse1. (Klasse A)


    War bei Kontrollen niemandem aufgefallen 8)


    Viel Vorfreude auf dein Autochen

    Schöne Grüße aus dem Siegerland
    Dirk

    Smart EQ Cabrio seit Mai 2020
    Sauber unterwegs mit Greenpeace Energy

    DiVision871

  • Ja, Danke Dirk :thumbup:


    KFZ Papiere haben sich endlich nach einer 7 tägigen Reise auch hier eingefunden, wahrscheinlich noch einen kleinen Umweg über Timbuktu gemacht .:P


    Morgen sollen die "online" Schilder eintrudeln, erstmal ne Wisch und Weg Probe machen :D;)^^

  • wenn die vergilben, mal sehen,



    so lange die Stempel drauf sind kann mir keiner was . ;):thumbsup:

    Äh, Irrtum. Aus polizeilicher Sicht ist das Urkundenfälschung und wird immer mal wieder geahndet.. und zwar relativ drakonisch.


    Aber wie gesagt: muss ja nicht so sein.. ist aber immer mal wieder ein Problem bei den "billigen" Onlinekennzeichen.


    Gruß, Jörg

  • Bußgeld für dreckige KFZ-Kennzeichen :

    Das Fahren mit einem unleserlichen Autokennzeichen gilt als Ordnungswidrigkeit und wird laut Bußgeldkatalog mit fünf Euro bestraft.

    Für stark verschmutzte Scheinwerfer fallen sogar bis zu 35 Euro an.


    Äh, Irrtum. Aus polizeilicher Sicht ist das Urkundenfälschung und wird immer mal wieder geahndet.. und zwar relativ drakonisch.

    Ich halte das für eine Mär :thumbdown: das es sich dabei um Urkundenfälschung handelt .


    Und wenn es doch zutrifft , dann zeige mir den Paragraphen oder auch nur ansatzweise einen schriftlichen Nachweis über deine Aussage !


    Das dir soetwas irgend ein Polizist gesagt hat , lasse ich nicht gelten, auch der muß einen rechtlichen Nachweis anführen !


    Solange die Kennzeichnung sowie die leichte reflexion und die Stempelung klar erkennbar sind, kann dir keiner etwas !!!

  • Ich halte das für eine Mär :thumbdown: das es sich dabei um Urkundenfälschung handelt .


    Und wenn es doch zutrifft , dann zeige mir den Paragraphen oder auch nur ansatzweise einen schriftlichen Nachweis über deine Aussage !


    Solange die Kennzeichnung sowie die leichte reflexion und die Stempelung klar erkennbar sind, kann dir keiner etwas !!!

    Ich hoffe folgender Artikel ist für Dich ausreichend:

    Hier gehts zum kompletten Artikel zu diesem Thema

    Und hier vorab das Wesentliche

    Zitat

    Ist das Bekleben oder Überkleben des Nummernschilds erlaubt?

    Nein, das Kennzeichen hat den Vorgaben der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zu entsprechen, welche im § 10 das Aussehen des Nummernschildes festlegt. Eine Abweichung von dieser ist nicht gestattet, es dürfen also keine Bestandteile und auch keine Farbgebung verändert werden.


    Ist das Kfz-Kennzeichen eine Urkunde?

    Es handelt sich bei einem einfachen Nummernschild noch nicht um eine vollwertige Urkunde. Wird das Kfz-Kennzeichen jedoch an dem entsprechenden Fahrzeug angebracht, ist eine Erklärung gegeben. Das Fahrzeug ist über die Buchstaben- und Nummernkombination nun im Straßenverkehr zugelassen, somit ist dem Kennzeichen der volle Wert und die Funktion als Urkunde gegeben. Man spricht hier von einer zusammengesetzten Urkunde.

    Wie für sämtliche Urkunden ist das Verändern dieser nach § 267 StGB verboten. Dies ist ebenfalls der Fall, wenn das Kennzeichen eins Fahrzeugs, selbst wenn es gültig ist, an ein anderes montiert wird, ohne es offiziell umzumelden.