Kollegen, aus Erfahrung mit dem Eintragen denke ich ihr verbeisst euch auf das offensichtlich, beantwortet aber nicht den ursprüngliche Hintergrund.
Die electric drive Smart haben andere, höhere Achslasten. Deshalb tut man sich da mit einigen Felgen die für den Verbrenner kein Problem darstellen ziemlich schwer.
Also mein Tipp schaut für welche Radlast die Originalfelge freigegeben ist. Wenn es für irgend ein anderen Smart von der der Reifen/Räderkombination passt und die Umfangsabweichung soweit innerhalb der erlaubten Abweichung ( bin mir hier nicht mehr sicher, waren aber 5%?) bleibt, klappt das bei einem vernünftigen Prüfer bei der Einzelabnahme.
Im ersten Post war ja auch die Frage nach dem Radlastgutachten. Somit zurück zum Anfang und schauen was bei den Felgen an Achslast erlaubt ist.