BAS ohne Funktion
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Danke für den Auszug aud der BA des Smart. Offensichtlich scheint es be dem machbar sein, obwohl ich auch dort auf Trailer oder Plateautransport bestehen würde.
Ich sprach nicht explizit vom Smart bei meiner Aussage mit der BA und der Tatsache das ich seit Jahren Heckantrieb und Automatik fahre.
Natürlich hast mit deinem Einwand mit Allrad und Steckachsen absolut Recht allerdings ist es nicht nur bei Allrad so sondern auch beim Konzept Längs eingebauter Motor mit Heckantrieb. In meiner BA, Opel Omega MV6 ist eindeutig beschrieben, das entweder Steckachsen oder Antriebswelle vor dem schleppen gelöst werden muss.
Ich bin aber ehrlich, ich habe keine Lust 4 Etagen runter zu wetzen, den Wagen und die Garage zu durchwühlen um die BA zu finden und zu fotografieren.
Ich weiß auch von anderen Hecktrieblern mit Automatik, die nicht mit eingesteckten Achsen geschleppt werden dürfen.
Ein guter Bekannter von mir hat drei Schleppwagen im Einsatz des ADAC und war selbst jahrelang als Schlepper auf der Straße. Allein die Information die ich von Ihm aus der Praxis bekomme sind Goldwert -
Denen ist egal, was mit Deinem Auto dahinten ist.
Also haften die doch nicht, für Schäden, die durch das Abschleppen entstehen?
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Bis 03.04. habe ich eh Langeweile, dann fängt ein neuer Job an, insofern hatte ich Zeit die Betriebsanleitung zu holen und mein Weg ist auch nur über die Terrasse bis zum Carport. Huckepack wäre mir auch immer lieber.
Das hat weniger was mit der Haftung zu tun als mit "Mir doch egal, was mit der Karre dahinten ist! Ist ja nicht meiner und ich fahre nur!
So, jetzt lange genug OT. Das Rollen in N hat nichts mit dem Fehler zu tun. Du bist doch in N gerollt, aber wie sonst ohne Zanhradschrott?
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mein Weg ist auch nur über die Terrasse bis zum Carport. Huckepack wäre mir auch immer lieber.
Das kurze Stück kannst du ja wohl selbst laufen.
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@Eisbaer1
Eine Zigarette auf dem Balkon hilft beim nachdenken. Meine Aussage bezieht sich auf Wandlerautomatik mit Heckantrieb. Da wird ja der Wandler nicht getrennt sondern im Getriebe der Kraftschluss getrennt.
Der Lütte hat ja ein Doppelkupplungsgetriebe. Ich muss zugeben, ich weiß nicht wie sich das im inneren verhält wenn der auf N steht. Normalerweise ist ja eine von beiden Wellen im Kraftschluss. Von der Logik her müssten bei N ja beide Kupplungen ohne Kraftschluss sein. Aber ich weiß es nicht.
Übrigens, schleppen mit angehobener Achse bei dem kurzen Radstand vom Smart stelle ich mir sehr instabil vor. Ganz ehrlich.@grundi
In der Haftung steht der Abschleppunternehmer gemäß Paragraph 425 HGB, da der als Frachtführer auftritt, somit steht der auch zwangsläufig in der Obhutshaftung.
Es haftet nicht der Angestellte Fahrer und genau das ist das Problem. Die gehen wirklich Teil grausam mit den Fahrzeugen um.
Das zweite Problem ist der Rechtsgrundsatz: wer behauptet muss beweisen
Die Schleppunternehmer werden erstmal blockieren und alles von sich weisen. Im Falle eines Falles muss man tatsächlich klagen, wobei die Rechtsprechung regelmäßig im Sinne des Kunden entscheidet. -
Danke für die Ausführung. Zudem habe ich auch feststellen müssen, dass nicht jeder Fahrer die hellste Kerze auf der Torte ist.
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Mich wundert sehr, dass in dem gezeigten Passus der Betriebsanleitung für das Schaltgetriebe nicht steht, dass der Gang rausgenommen werden muss. Das haben die bei Smart wohl vergessen.
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Also wenn man mal ein neues Schaltgetriebe benötigt......